Zwei Bewerber im Gespräch mit einem Personalberater, digitale Bewerbungsplattform.

Bewer­bung­sprozess

Bewerbungsunterlagen für Stellenanzeigen im WPbase Modular.

Wie läuft der Bewer­bung­sprozess ab?

Ein neuer Job ist ein wichtiger Schritt. Deshalb ist der Bewer­bung­sprozess bei uns klar struk­turi­ert und trans­par­ent gestal­tet. Schritt für Schritt von der Bewer­bung bis zum erfol­gre­ichen Ein­stieg.

In 8 Schrit­ten zum neuen Job beim Land­kreis Lüneb­urg

1. Online Bewerbung
Die Bewer­bung erfol­gt schnell und unkom­pliziert über das Onlinebe­wer­bungsportal. Alle rel­e­van­ten Unter­la­gen wer­den dig­i­tal ein­gere­icht und lan­den direkt bei uns.
2. Sichtung aller Bewerbungen
Wir sicht­en alle einge­gan­genen Bewer­bun­gen und prüfen, ob die erforder­lichen Qual­i­fika­tio­nen vor­liegen.
3. Vorauswahl treffen
Auf Basis der ein­gere­icht­en Unter­la­gen tre­f­fen wir eine Vorauswahl. Bewer­berin­nen und Bewer­ber, deren Pro­fil am besten zu den Anforderun­gen passt, laden wir zum näch­sten Schritt ein.
4. Vorstellungsgespräche
In per­sön­lichen Gesprächen möcht­en wir die Per­so­n­en näher ken­nen­ler­nen und diesen die Möglichkeit geben, mehr über die Stelle und den Land­kreis zu erfahren. Vere­inzelt inte­gri­eren wir dort fach­liche Auf­gaben oder führen ganze Ass­es­ment Cen­ter durch.
5. Auswahlentscheidung
Nach Abschluss der Gespräche wird eine sorgfältige Auswahlentschei­dung getrof­fen. Der Per­son­al­rat muss der Entschei­dung zus­tim­men.
6. Einstellungszusage
Nach Abschluss aller for­malen Schritte wird eine verbindliche Ein­stel­lungszusage erteilt.
7. Arbeitsvertrag unterzeichnen
In einem gemein­samen Ter­min gehen wir den Arbeitsver­trag und alle weit­eren For­mal­itäten zusam­men durch.
8. Herzlich Willkommen
Es ist geschafft! Alle erforder­lichen Schritte sind erledigt und dem Start beim Land­kreis Lüneb­urg ste­ht nichts mehr ent­ge­gen.

FAQ

Allgemeines

Wie finde ich eine für mich passende Stelle?

Sie kön­nen sich gerne in unserem Kar­ri­ere­por­tal informieren, ob es grund­sät­zlich Jobs gibt, die Sie inter­essieren und zu Ihren Qual­i­fika­tio­nen passen. Sie haben dann die Möglichkeit, sich auf freie Stellen bei uns zu bewer­ben. Hierzu behal­ten Sie ein­fach das Stel­len­por­tal im Blick. Melden Sie sich auch gerne für unseren Job-Newslet­ter an. Über diesen wer­den Sie automa­tisch ein­mal wöchentlich über unsere neuen Stel­lenange­bote informiert. Anson­sten kön­nen Sie sich auch jed­erzeit über unser Bewer­bungsportal ini­tia­tiv bei uns bewer­ben.

Kann ich mich auf jede Stelle bewerben?

Grund­sät­zlich kön­nen Sie sich auf jede Stelle bewer­ben. Wir kön­nen Sie im weit­eren Auswahlver­fahren jedoch nur berück­sichti­gen, wenn Sie die passende Qual­i­fika­tion (Aus­bil­dung, Studi­um etc.) mit­brin­gen. Die erforder­liche Qual­i­fika­tion ist immer im Auss­chrei­bung­s­text benan­nt.

Gibt es Möglichkeiten auf einer befristeten Stelle unbefristet übernommen zu werden?

Es ist möglich, auf ein­er befris­teten Stelle unbe­fris­tet über­nom­men zu wer­den, wenn eine entsprechende Stelle bzw. Stel­lenan­teile vorhan­den sind. Ist eine Stelle zunächst nur befris­tet aus­geschrieben, ist das in der Regel (zunächst) nicht der Fall. Es kann sich aber natür­lich während der befris­teten Beschäf­ti­gung ergeben, dass entsprechende Stellen frei wer­den, so dass eine unbe­fris­tete Weit­erbeschäf­ti­gung erfol­gen kann. Darüber hin­aus kön­nen Sie sich auch während Ihrer befris­teten Beschäf­ti­gung jed­erzeit auf andere Stellen inner­halb des Land­kreis­es Lüneb­urg bewer­ben. Mit inzwis­chen über 900 Mitar­bei­t­en­den sind wir so groß, dass sich regelmäßig auch für zunächst befris­tete Kol­legin­nen und Kol­le­gen entsprechende Alter­na­tiv­en ergeben.

Wie lange werden meine Unterlagen gespeichert?

Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en dür­fen nur so lange gespe­ichert wer­den, wie sie für den vorge­se­henen Zweck erforder­lich sind. In der Regel wer­den Bewer­bung­sun­ter­la­gen bis zu sechs Monate nach Abschluss des Ver­fahrens auf­be­wahrt und anschließend automa­tisch gelöscht.

Welches Gehalt bekomme ich und kann ich dieses noch verhandeln?

Der öffentliche Dienst ver­fügt über einen Tar­ifver­trag. Das bedeutet, dass alle Stellen ein­er vorheri­gen Stel­len­be­w­er­tung unter­zo­gen und die entsprechen­den Ent­gelt- bzw. Besol­dungs­grup­pen fest­gelegt wur­den. Hierüber kann nicht mehr ver­han­delt wer­den. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie bere­its vor Ihrer Bewer­bung sehen kön­nen, wie hoch Ihr Ver­di­enst aus­fall­en wird. Welch­es Ent­gelt bzw. welche Besol­dungs­gruppe für die jew­eilige Stelle gilt, kann der Stel­lenauss­chrei­bung ent­nom­men wer­den. Eine Über­sicht der Besol­dungs- und Ent­gelt­grup­pen mit der konkreten Höhe der Vergü­tung kann hier einge­se­hen wer­den.
Die jew­eilige Erfahrungsstufe in den einzel­nen Ent­gelt­gruppe wird anhand Ihrer vor­liegen­den Beruf­ser­fahrung fest­gelegt und Ihnen im Rah­men des Ein­stel­lung­sprozess­es mit­geteilt.

Was kann ich tun, wenn gerade kein passender Job dabei ist?

Sie kön­nen sich zum einen für unseren Job-Newslet­ter anmelden. Dann bekom­men Sie ein­mal wöchentlich eine E‑Mail mit unseren neu veröf­fentlicht­en Jobs. Anson­sten kön­nen Sie sich auch jed­erzeit über unser Bewer­bungsportal ini­tia­tiv bei uns bewer­ben.

Kann ich mich auf eine Vollzeitstelle bewerben, obwohl ich Teilzeit arbeiten möchte?

Unsere Stellen sind grund­sät­zlich alle teilzeit­geeignet. Dem­nach ist eine Bewer­bung in Teilzeit auch auf Vol­lzeit­stellen möglich. Sollte eine Stelle nicht teilzeit­geeignet sein, fehlt die Teilzeit­eig­nung im Auss­chrei­bung­s­text.

Bewerbung

Wie kann ich mehr über die Aufgaben einer Stelle erfahren, die mich interessiert?

In der jew­eili­gen Stel­lenauss­chrei­bung ist eine Ansprech­per­son genan­nt, die Fra­gen zum Auf­gabenge­bi­et beant­worten kann. Diese Per­son kön­nen Sie gerne anrufen, um mehr über die Auf­gaben, das Team, den Arbeit­sort usw. zu erfahren. Für ein eventuell fol­gen­des Bewer­bungs­ge­spräch ist es eben­falls vorteil­haft, wenn Sie sich vorher tele­fonisch über die Stelle informiert haben. Nehmen Sie das Ange­bot insofern gerne wahr!

Bis wann kann ich mich bewerben?

In der jew­eili­gen Stel­lenauss­chrei­bung ist die Bewer­bungs­frist benan­nt. Sollte die Frist ein­mal knapp abge­laufen sein, kön­nen Sie sich gerne bei uns melden und erfra­gen, ob eine Bewer­bung noch berück­sichtigt wer­den kann. Sofern das Auswahlver­fahren noch nicht fort­geschrit­ten ist, kön­nen wir Ihre Bewer­bung ggf. noch ein­beziehen.

In welcher Form bewerbe ich mich am Besten?

Es wäre toll, wenn Sie sich über unser Online-Bewer­bungsportal bewer­ben. Dann ist eine Ver­ar­beitung Ihrer Bewer­bung am Ein­fach­sten. Sollte dies in Einzelfällen nicht möglich sein, kön­nen Sie sich auch per E‑Mail oder Post bei uns bewer­ben.

Wie fülle ich das Bewerbungsformular aus?

Für das Aus­füllen des Bewer­bungs­for­mu­la­rs gibt es drei Möglichkeit­en:

1. Sie kön­nen Ihren Lebenslauf und Ihre Bewer­bung­sun­ter­la­gen von einem KI-Tool ausle­sen lassen. Auf diese Weise wer­den die vorgeschriebe­nen Felder unseres Bewer­ber­man­age­ments anhand Ihrer Dat­en voraus­ge­füllt. Sie müssen dann nur noch ein­mal kon­trol­lieren, ob alles kor­rekt über­nom­men wurde. Soll­ten Sie auch ein Anschreiben beifü­gen, müssen Sie das entsprechende Feld im Bewer­bungs­for­mu­lar nicht aus­füllen.

2. Sie fügen Ihren voll­ständi­gen Lebenslauf der Bewer­bung bei. Es ist dann nicht erforder­lich, alle Felder im Bewer­bungs­for­mu­lar (bspw. zu vorheri­gen Arbeitssta­tio­nen) auszufüllen, wenn diese dem Lebenslauf ent­nom­men wer­den kön­nen. Soll­ten Sie auch ein Anschreiben beifü­gen, müssen Sie das entsprechende Feld im Bewer­bungs­for­mu­lar eben­falls nicht aus­füllen.

3. Sie füllen das Bewer­bungs­for­mu­lar voll­ständig aus. In diesem Fall kön­nen Sie darauf verzicht­en, der Bewer­bung einen Lebenslauf und ein Anschreiben beizufü­gen.

Welche Unterlagen sollte ich meiner Bewerbung beifügen?

Sofern Sie das Bewer­bungs­for­mu­lar nicht voll­ständig aus­ge­füllt haben, soll­ten Sie Ihrer Bewer­bung einen Lebenslauf beifü­gen. Wichtig sind für uns zudem die Nach­weise über Ihre Abschlüsse (Aus­bil­dungszeug­nis, Bach­e­lorurkunde etc.) sowie Arbeit­szeug­nisse oder dien­stliche Beurteilun­gen (möglichst voll­ständig).

Kann ich den Bewerbungsprozess pausieren?

Ja, es ist möglich die Bewer­bung während des Erfas­sung­sprozess­es zu pausieren. Hierzu müssen Sie Ihre E‑Mail Adresse angeben und ein Pass­wort vergeben. Anschließend bekom­men Sie einen Link zugeschickt, über den Sie Ihre Bewer­bung­sun­ter­la­gen zu einem späteren Zeit­punkt ver­voll­ständi­gen kön­nen. Dies ist allerd­ings nur im Rah­men der Bewer­bungs­frist möglich.

Kann ich nach dem Absenden noch Änderungen vornehmen?

Nein, es ist nicht möglich, die Bewer­bung nach dem Absenden noch zu ändern. Soll­ten Sie noch etwas ändern wollen, kön­nen Sie uns aber gerne eine E‑Mail schreiben. Wir kön­nen die Änderun­gen bzw. Ergänzun­gen für Sie vornehmen.

Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?

Ja, nach­dem Sie Ihre Bewer­bung abgeschickt haben, bekom­men Sie eine Ein­gangs­bestä­ti­gung. In der Regel ist hier auch schon der Ter­min für die Vorstel­lungs­ge­spräche genan­nt. Diesen Ter­min kön­nen Sie sich gerne schon ein­mal frei hal­ten.

Kann ich mich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?

Ja, wenn Sie Inter­esse an mehreren Stellen haben, kön­nen Sie sich auch gerne auf mehrere Stellen bewer­ben. Bitte füllen Sie das Bewer­bungs­for­mu­lar in diesem Fall mehrfach aus oder schreiben Sie uns eine E‑Mail. Wir kön­nen Ihre Bewer­bung in weit­ere Ver­fahren kopieren.

Kann ich mich initiativ bewerben?

Ja, Sie kön­nen sich gerne jed­erzeit ini­tia­tiv bei uns bewer­ben.

Was passiert mit meiner Initiativbewerbung?

Nach Ein­gang Ihrer Ini­tia­tivbe­wer­bung erhal­ten Sie eine Ein­gangs­bestä­ti­gung und Ihre Unter­la­gen wer­den von uns gesichtet. Sofern Ihnen eine Beschäf­ti­gungsmöglichkeit ange­boten wer­den kann, wer­den Sie zu gegeben­er Zeit unaufge­fordert von uns kon­tak­tiert. So kann es beispiel­sweise sein, dass Ihnen Infor­ma­tio­nen zu aktuellen Stel­lenauss­chrei­bun­gen oder ein konkretes Stel­lenange­bot zuge­sandt wird oder wir Sie anrufen.
Auch wenn wir uns als Arbeit­ge­ber sehr über die zahlre­ichen Bewer­bun­gen freuen, führt dies mitunter dazu, dass nicht immer alle Ini­tia­tivbe­wer­bun­gen berück­sichtigt wer­den kön­nen. Wir empfehlen daher, dass Sie sich bei ein­er für Sie passenden Stel­lenauss­chrei­bung expliz­it erneut auf diese Stelle bewer­ben. Gerne kön­nen Sie im Rah­men dieser Bewer­bung auf die bere­its im Rah­men der Ini­tia­tivbe­wer­bung über­sandten Unter­la­gen zu ver­weisen.
Um keine unser­er Stel­lenauss­chrei­bun­gen zu ver­passen, melden Sie sich gerne zu unserem Job-Newslet­ter an.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Grund­sät­zlich kön­nen Sie sich bei Fra­gen an alle genan­nten Ansprech­per­so­n­en wen­den. In den Stel­lenauss­chrei­bun­gen ist die zuständi­ge Per­son aus dem Per­son­alser­vice angegeben, die Fra­gen zum Auswahlver­fahren beant­worten kann. Außer­dem wird eine Per­son aus dem entsprechende Fach­di­enst benan­nt, die Fra­gen zum Auf­gabenge­bi­et beant­worten kann. Rufen Sie die genan­nten Per­so­n­en gerne an!

Was mache ich, wenn die Online-Bewerbung nicht funktioniert?

Es kann immer mal vorkom­men, dass das Sys­tem kurzzeit­ig nicht funk­tion­iert. Ver­suchen Sie es entwed­er zu einem späteren Zeit­punkt noch ein­mal oder melden Sie sich gerne bei uns, wir helfen Ihnen weit­er.

Auswahlverfahren

Was passiert nach Eingang meiner Bewerbung?

Nach Ein­gang Ihrer Bewer­bung erhal­ten Sie zunächst eine Ein­gangs­bestä­ti­gung per E‑Mail. Anschließend prüfen wir Ihre Bewer­bung sorgfältig und gle­ichen diese mit den Anforderun­gen der aus­geschriebe­nen Stelle ab. Wenn Ihr Pro­fil gut zu uns passt, laden wir Sie zu einem Vorstel­lungs­ge­spräch ein.
Auf­grund der Vielzahl an Bewer­bun­gen sowie begren­zter Ressourcen kann es passieren, dass Sie nicht zu einem per­sön­lichen Gespräch ein­ge­laden wer­den. Wir bit­ten um Ver­ständ­nis, dass wir nicht allen Bewer­ben­den eine Ein­ladung zu einem Vorstel­lungs­ge­spräch zusenden kön­nen und daher eine Vorauswahl tre­f­fen müssen. Diese Entschei­dung stellt aus­drück­lich keine neg­a­tive Bew­er­tung Ihrer Per­son oder Fähigkeit­en dar. Bewer­ben Sie sich in einem solchen Fall gerne erneut, wenn eine weit­ere passende Stelle dabei ist.
Damit Sie über den aktuellen Stand Ihrer Bewer­bung informiert sind, bekommt jede Per­son von uns eine entsprechende Rück­mel­dung am Ende des Ver­fahrens.

Wo kann ich beim Vorstellungsgespräch parken?

Je nach­dem, wo das Vorstel­lungs­ge­spräch stat­tfind­et, sind die Park­möglichkeit­en ganz unter­schiedlich:

  • Sitz der Hauptver­wal­tung (Auf dem Michaeliskloster): Es sind wenige Park­möglichkeit­en direkt vor dem Gebäude vorhan­den. Anson­sten kön­nen Sie im nahegele­ge­nen Parkhaus am Graal­wall parken .
  • Außen­stelle in der Kon­rad-Zuse-Allee: Es sind wenige Park­plätze neben dem Gebäude vorhan­den. Anson­sten kön­nen Sie im nahegele­ge­nen Parkhaus Lünepark parken.
  • Soll­ten Sie an anderen Außen­stellen der Kreisver­wal­tung zu einem Vorstel­lungs­ge­spräch ein­ge­laden wer­den, kön­nen die an den jew­eili­gen Gebäu­den vorhan­de­nen Park­plätze genutzt wer­den.

Bekomme ich für das Vorstellungsgespräch anfallende Kosten erstattet?

Eventuell anfal­l­ende Kosten (z. B. Fahrtkosten), die Ihnen durch die Teil­nahme am Vorstel­lungs­ge­spräch entste­hen, kön­nen lei­der nicht erstat­tet wer­den.

Wie sollte ich mich für das Vorstellungsgespräch kleiden?

Wählen Sie ein Out­fit, in dem Sie sich wohlfühlen und das zum Job passt. In den meis­ten Fällen ist ein gepflegter, dem Anlass angemessen­er Stil eine gute Wahl – nicht unbe­d­ingt formell, aber pro­fes­sionell. Wenn Sie unsich­er sind, dür­fen Sie sich gerne vor­ab bei uns erkundi­gen. Uns ist vor allem wichtig, dass Sie authen­tisch auftreten und sich ganz auf das Gespräch konzen­tri­eren kön­nen.

Was ist, wenn ich am Termin des Vorstellungsgespräches verhindert bin?

In den meis­ten Fällen kön­nen wir Ihnen lei­der keinen Alter­na­tivter­min anbi­eten. Da die Ter­min­pla­nung von vie­len Fak­toren bee­in­flusst wird (z.B. ver­schiedene Teil­nehmende), ist es schwierig, weit­ere Ter­mine zu ermöglichen. Wir kön­nen das Vorstel­lungs­ge­spräch aber auch jed­erzeit Online durch­führen.
Sollte Ihnen der Ter­min den­noch nicht passen, Sie aber weit­er­hin Inter­esse an der zu beset­zen­den Stelle haben, sagen Sie bitte nicht ein­fach ab, son­dern teilen Sie uns dies bitte mit. Manch­mal ergibt sich zu einem späteren Zeit­punkt doch noch ein Alter­na­tivter­min.

Wer nimmt an den Vorstellungsgesprächen teil?

Das Auswahlgremi­um bei den Vorstel­lungs­ge­sprächen beste­ht grund­sät­zlich aus den fol­gen­den Per­so­n­en:

  • direk­te Führungskraft der zu beset­zen­den Stelle
  • ggf. die näch­sthöhere Führungskraft des jew­eili­gen Bere­ichs
  • Vertreter/in des Per­son­al­rates
  • Schwer­be­hin­derten­vertre­tung (bei Bedarf)
  • Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragte (bei Bedarf)
  • ver­fahrensver­ant­wortliche Per­son aus dem Per­son­alser­vice

Wann werde ich über den Stand meiner Bewerbung bzw. das weitere Auswahlverfahren informiert?

In der Regel erhal­ten Sie nach Ablauf der Bewer­bungs­frist inner­halb von zwei bis drei Wochen eine Rück­mel­dung, ob Sie im weit­eren Ver­fahren berück­sichtigt wer­den kon­nten.

Die Vorstel­lungs­ge­spräche find­en üblicher­weise etwa drei bis vier Wochen nach Ende der Bewer­bungs­frist statt. Der vorge­se­henen Ter­min wird Ihnen bere­its in der Ein­gangs­bestä­ti­gung Ihrer Bewer­bung mit­geteilt.

Am Ende des Auswahl­prozess­es erhal­ten alle Bewer­ben­den eine abschließende Rück­mel­dung.

Wie laufen die Vorstellungsgespräche ab?

Unsere Vorstel­lungs­ge­spräche fol­gen in der Regel einem klar struk­turi­erten Ablauf, damit alle Bewer­berin­nen und Bewer­ber faire und ver­gle­ich­bare Bedin­gun­gen haben.

Zu Beginn des Gesprächs begrüßen wir Sie und stellen Ihnen die Mit­glieder des Auswahlgremi­ums vor. Anschließend führen wir ein soge­nan­ntes struk­turi­ertes Inter­view durch. Das bedeutet, dass allen Kan­di­datin­nen und Kan­di­dat­en die gle­ichen Fra­gen gestellt wer­den. So kön­nen wir die Antworten bess­er ver­gle­ichen und eine möglichst objek­tive Auswahl tre­f­fen.

Je nach Stelle kann es außer­dem vorkom­men, dass Sie im Vor­feld eine Auf­gabe erhal­ten, die Sie zu Hause oder hier vor Ort bear­beit­en sollen. Die Ergeb­nisse stellen Sie dann im Gespräch vor.

Zum Abschluss des Vorstel­lungs­ge­sprächs haben Sie selb­stver­ständlich die Möglichkeit, eigene Fra­gen zu stellen. Oft ergibt sich darüber hin­aus noch ein kurz­er, lock­er­er Aus­tausch, in dem Sie uns und die Tätigkeit bess­er ken­nen­ler­nen kön­nen.

Wun­dern Sie sich nicht: Während des Gespräch­es schreiben wir Ihre Antworten mit. Auch dies dient ein­er besseren Ver­gle­ich­barkeit und der Doku­men­ta­tion des Ver­fahrens.

Werden die Vorstellungsgespräche digital oder in Präsenz durchgeführt?

Grund­sät­zlich find­en unsere Vorstel­lungs­ge­spräche in Präsenz statt, da uns das per­sön­liche Ken­nen­ler­nen beson­ders wichtig ist.
Sollte es Ihnen jedoch nicht möglich sein, zum Ter­min anzureisen, bieten wir Ihnen selb­stver­ständlich auch die Möglichkeit, das Gespräch dig­i­tal durchzuführen. Melden Sie sich hier­für ein­fach kurz bei uns!

Wie bereite ich mich auf das Vorstellungsgespräch vor?

Eine gute Vor­bere­itung hil­ft Ihnen, sich­er und sou­verän in das Vorstel­lungs­ge­spräch zu gehen.

Informieren Sie sich vor­ab über die Kreisver­wal­tung, den Auf­gaben­bere­ich der aus­geschriebe­nen Stelle und über den entsprechen­den Fach­di­enst. Hier emp­fiehlt es sich, die Stel­lenauss­chrei­bung zu lesen und die dort angegebene Ansprech­per­son ein­mal anzu­rufen. Über­legen Sie außer­dem, warum Sie sich für die Posi­tion inter­essieren und welche Erfahrun­gen und Stärken Sie mit­brin­gen.

Wie lange dauert es von der Bewerbung bis zur Zusage?

In der Regel find­en die Vorstel­lungs­ge­spräche drei bis vier Wochen nach Ende der Bewer­bungs­frist statt. Direkt nach den Gesprächen trifft die Auswahlkom­mis­sion ihre Entschei­dung. Diese wird anschließend dem Per­son­al­rat zur Zus­tim­mung vorgelegt, was inner­halb von ein bis zwei Wochen möglich ist. Im Anschluss daran kön­nen wir Ihnen eine verbindliche Rück­mel­dung geben.

Vom Bewer­bung­sein­gang bis zur finalen Rück­mel­dung dauert das Ver­fahren daher in der Regel vier bis sechs Wochen. Wir sind jedoch bemüht, Ihnen so schnell wie möglich eine Rück­mel­dung zu geben.

Wie lange dauert ein Vorstellungsgespräch?

Die Dauer der Vorstel­lungs­ge­spräche hängt bei uns von der jew­eili­gen Stelle ab. In der Regel dauern die Gespräche zwis­chen 30 und 45 Minuten. Den genauen Zeitrah­men teilen wir Ihnen bere­its in der Ein­ladung zum Gespräch mit.

Werden Assessment-Center durchgeführt?

Vere­inzelt find­en bei uns Assess­ment-Cen­ter statt, ins­beson­dere bei höher­w­er­ti­gen Stellen oder im Aus­bil­dungs­bere­ich. Ob ein Assess­ment-Cen­ter Teil des Auswahlver­fahrens ist, wird Ihnen im Vor­feld selb­stver­ständlich mit­geteilt.

In manchen Fällen ist auch nur eine fach­liche Auf­gabe vorzu­bere­it­en, die Sie im Gespräch vorstellen.

Habe ich im Vorstellungsgespräch die Möglichkeit eigene Fragen zu stellen?

Ja, selb­stver­ständlich! Am Ende des Vorstel­lungs­ge­sprächs gibt es immer Zeit für Ihre Fra­gen. So haben Sie die Gele­gen­heit, mehr über die Auf­gaben­bere­iche, die Kreisver­wal­tung als Arbeit­ge­ber bzw. Dien­s­therr oder alles Weit­ere, was Sie inter­essiert, zu erfahren.

Muss ich etwas zum Vorstellungsgespräch mitbringen?

Für das Vorstel­lungs­ge­spräch müssen Sie in der Regel nichts mit­brin­gen.

Falls wir im Vor­feld spezielle Unter­la­gen oder Nach­weise von Ihnen benöti­gen, teilen wir Ihnen dies rechtzeit­ig in der Ein­ladung mit. Anson­sten reicht es, wenn Sie per­sön­lich und vor­bere­it­et erscheinen, um Ihre Erfahrun­gen und Ihre Moti­va­tion im Gespräch zu präsen­tieren.

Einstellung

Wann bekomme ich Bescheid, ob ich eine Zusage erhalte?

Direkt nach den Vorstel­lungs­ge­sprächen trifft die Auswahlkom­mis­sion ihre Entschei­dung. Diese wird anschließend dem Per­son­al­rat zur Zus­tim­mung vorgelegt, was inner­halb von ein bis zwei Wochen möglich ist. Im Anschluss daran kön­nen wir Ihnen eine verbindliche Zusage geben.

Wann kann ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber kündigen?

Sobald Sie eine schriftliche Ein­stel­lungszusage von uns erhal­ten haben, kön­nen Sie Ihre Kündi­gung beim bish­eri­gen Arbeit­ge­ber prob­lem­los aussprechen.

Viele Bewer­berin­nen und Bewer­ber ziehen es jedoch vor, mit der Kündi­gung bis zur Unterze­ich­nung des Arbeitsver­trags zu warten. Sie kön­nen selb­st entschei­den, welch­er Zeit­punkt für Sie am besten ist. Für uns gilt: Mit der schriftlichen Ein­stel­lungszusage ist alles rechtlich abgesichert.

Wann bekomme ich den Arbeitsvertrag?

Sobald wir von Ihnen eben­falls eine verbindliche Zusage für die Stelle erhal­ten haben, vere­in­baren wir einen Ter­min zur Unterze­ich­nung des Arbeitsver­trags und bere­it­en diesen vor.

Bei diesem Ter­min besprechen wir den Ver­trag gemein­sam und gehen alle wichti­gen Punk­te durch. Sie haben dann die Möglichkeit, den Ver­trag direkt vor Ort zu unter­schreiben oder ihn, falls gewün­scht, zunächst in Ruhe zu Hause durchzule­sen. Soll­ten Sie nicht per­sön­lich vor­beikom­men kön­nen, senden wir Ihnen den Arbeitsver­trag selb­stver­ständlich auch auf dem Post­weg zu.

Welche Dokumente benötige ich für die Einstellung?

Welche Unter­la­gen für die Ein­stel­lung benötigt wer­den, teilen wir Ihnen rechtzeit­ig im Vor­feld des Ter­mins zur Ver­trag­sun­terze­ich­nung mit. In der Regel benöti­gen wir fol­gende Unter­la­gen:

  • Per­son­al­bo­gen (wird Ihnen zur Ver­fü­gung gestellt)
  • ein­fach­es (ggf. erweit­ertes) Führungszeug­nis
  • ggf. Nach­weis über eine beste­hende oder frühere zusät­zliche Alters- und Hin­terbliebe­nen­ver­sorgung (z. B. VBL)
  • ggf. Nach­weis über eine Elterneigen­schaft (z. B. ein­fache Kopie der Geburt­surkunde des Kindes bzw. der Kinder)

Benötige ich ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis?

In den meis­ten Fällen genügt ein ein­fach­es Führungszeug­nis, das Sie bequem online über das Por­tal des Bun­de­samts für Jus­tiz oder per­sön­lich im Bürg­er­büro Ihres Wohnortes beantra­gen kön­nen. Für Tätigkeit­en in der Kinder- und Jugend­hil­fe oder bei son­stiger beru­flich­er bzw. ehre­namtlich­er Beauf­sich­ti­gung, Betreu­ung, Erziehung oder Aus­bil­dung von Min­der­jähri­gen ist ein erweit­ertes Führungszeug­nis erforder­lich.

Ob ein ein­fach­es oder erweit­ertes Führungszeug­nis notwendig ist, teilen wir Ihnen im Rah­men des Ein­stel­lung­sprozess­es rechtzeit­ig mit. Für die Beantra­gung eines erweit­erten Führungszeug­niss­es erhal­ten Sie von uns ein entsprechen­des Vor­lageschreiben. Das ein­fache Führungszeug­nis kön­nen Sie hinge­gen selb­st ohne Vor­lageschreiben beantra­gen. Nach Vor­lage des Nach­weis­es (z. B. Quit­tung) für die Beantra­gung des Führungszeug­niss­es erstat­ten wir Ihnen gern die anfal­l­en­den Gebühren.

Bitte beacht­en Sie: Führungszeug­nisse, die jünger als sechs Monate sind, kön­nen Sie direkt ein­re­ichen. Ist Ihr Führungszeug­nis älter, benöti­gen wir ein neues.

Wann starte ich nach der Zusage zu arbeiten?

Ihr konkretes Start­da­tum bei uns richtet sich zum einen danach, wann die Stelle frei wird. Zum anderen kommt es natür­lich darauf an, wann Sie bei uns starten kön­nen, z.B. auf­grund Ihrer Kündi­gungs­fris­ten bzw. ander­er per­sön­lich­er Belange. Gemein­sam stim­men wir einen Ter­min ab, der für Sie und für uns passt.

Ist eine Hospitation oder ein Kennenlernen des Teams vorab möglich?

Ja, in vie­len Fällen ist eine Hos­pi­ta­tion oder ein Ken­nen­ler­nen des Teams vor­ab möglich. So kön­nen Sie sich einen direk­ten Ein­druck von den Auf­gaben und der Arbeit­sat­mo­sphäre ver­schaf­fen. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, stim­men wir indi­vidu­ell mit Ihnen ab.

In welche Stufe werde ich eingruppiert?

Die Ein­grup­pierung und Stufen­zuord­nung richtet sich danach, ob Sie zuvor bere­its Tätigkeit­en aus­geübt haben, die nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD VKA anrechen­bar sind. Die konkrete Stufe teilen wir Ihnen zusam­men mit der Ein­stel­lungszusage mit. Wenn Sie zuvor bere­its bei einem Arbeit­ge­ber des öffentlichen Dien­stes tätig waren, übernehmen wir Ihre dort erwor­bene Stufe.

Karrierechancen für internationale Fachkräfte

Welches Sprachniveau ist erforderlich?

Für eine Tätigkeit beim Land­kreis sind gute Deutschken­nt­nisse wichtig, damit Sie Ihre Auf­gaben sich­er aus­führen kön­nen. In der Regel wird ein Sprach­niveau von B2 des Gemein­samen Europäis­chen Ref­eren­zrah­mens (GER) emp­fohlen. Je nach Tätigkeit kön­nen auch höhere Sprachken­nt­nisse erforder­lich sein.

Falls Sie noch unsich­er sind, berat­en wir Sie gerne indi­vidu­ell. Eine weit­ere Möglichkeit ist, zunächst in ein­er Posi­tion zu starten, die vielle­icht nicht genau Ihrem Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­ab­schluss entspricht. Dort sind die Auf­gaben möglicher­weise etwas weniger kom­plex und kön­nen auch mit noch nicht per­fek­ten Deutschken­nt­nis­sen bewältigt wer­den. Gle­ichzeit­ig haben Sie so die Chance, Ihre Fähigkeit­en weit­erzuen­twick­eln, Ihre Deutschken­nt­nisse zu verbessern und später auch höher­w­er­tige Auf­gaben zu übernehmen. Wir begleit­en und unter­stützen Sie auf diesem Weg gerne!

Was ist zu beachten, wenn ich mit Migrationshintergrund beim Landkreis arbeiten möchte?

Wir heißen Men­schen mit Migra­tionsh­in­ter­grund aus­drück­lich willkom­men und freuen uns über Bewer­bun­gen von Fachkräften mit unter­schiedlichen Lebenswe­gen. Grund­sät­zlich benöti­gen Sie die fach­lichen Qual­i­fika­tio­nen, die in der Stel­lenauss­chrei­bung genan­nt sind, zum Beispiel bes­timmte Aus­bil­dun­gen, Stu­di­en­ab­schlüsse oder Beruf­ser­fahrun­gen.

Wenn Sie Ihren Abschluss im Aus­land erwor­ben haben, sollte dieser in Deutsch­land anerkan­nt sein. Zudem ist für die Auf­nahme ein­er Tätigkeit beim Land­kreis eine gültige Arbeit­ser­laub­nis erforder­lich. Ide­al­er­weise leben Sie bere­its in Deutsch­land, sodass Sie die Stelle direkt antreten kön­nen.

Soll­ten einzelne Kri­te­rien noch nicht voll­ständig erfüllt sein, prüfen wir gerne gemein­sam, welche Ein­stiegsmöglichkeit­en für Sie geeignet sind. So kön­nen Sie sich weit­er­en­twick­eln, Ihre Deutschken­nt­nisse und fach­lichen Qual­i­fika­tio­nen aus­bauen und langfristig auch höher­w­er­tige Auf­gaben übernehmen.

Kann ich mich mit einem ausländischen Abschluss bewerben?

Wenn Sie Ihren Abschluss im Aus­land erwor­ben haben, kön­nen Sie sich selb­stver­ständlich bei uns bewer­ben. Damit wir Ihre Qual­i­fika­tion richtig ein­schätzen kön­nen, benöti­gen wir eine offizielle Anerken­nung oder Bew­er­tung Ihres Abschlusses in Deutsch­land.

Zudem ist für die Auf­nahme ein­er Tätigkeit beim Land­kreis eine gültige Arbeit­ser­laub­nis erforder­lich. Ide­al­er­weise leben Sie bere­its in Deutsch­land, sodass Sie die Stelle direkt antreten kön­nen.

Auch hier gilt: Soll­ten einzelne Anforderun­gen noch nicht voll­ständig anerkan­nt sein, gibt es oft alter­na­tive Ein­stiegsmöglichkeit­en, bei denen Sie prak­tis­che Erfahrung sam­meln und Ihre Qual­i­fika­tio­nen weit­er aus­bauen kön­nen. Wir unter­stützen Sie gerne bei allen Schrit­ten, damit Sie Ihre Kar­riere bei uns starten kön­nen.

Wie kann ich meinen ausländischen Studien- oder Berufsabschluss anerkennen lassen?

Wenn Sie Ihren Stu­di­en- oder Beruf­s­ab­schluss im Aus­land erwor­ben haben, muss dieser in Deutsch­land anerkan­nt wer­den, damit wir Ihre Qual­i­fika­tion für die Tätigkeit beim Land­kreis kor­rekt ein­schätzen kön­nen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Anerken­nung find­en Sie z. B. hier.

Benötige ich eine Arbeitserlaubnis?

Ja, für eine Tätigkeit beim Land­kreis ist eine gültige Arbeit­ser­laub­nis erforder­lich. Sie stellt sich­er, dass Sie rechtlich in Deutsch­land arbeit­en dür­fen.

Kann ich mich ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht bewerben?

Ja, grund­sät­zlich kön­nen Sie sich auch bewer­ben, wenn Sie noch kein dauer­haftes Aufen­thalt­srecht in Deutsch­land besitzen. Wichtig ist, dass Sie eine gültige Arbeit­ser­laub­nis haben oder diese rechtzeit­ig erhal­ten kön­nen, damit Sie die Tätigkeit beim Land­kreis Lüneb­urg aufnehmen dür­fen.

Kann ich mich auch mit wenig deutscher Berufserfahrung bewerben?

Auch wenn Sie bish­er keine oder nur wenig Beruf­ser­fahrung in Deutsch­land gesam­melt haben, freuen wir uns über Ihre Bewer­bung. Entschei­dend sind Ihre fach­lichen Qual­i­fika­tio­nen, Ihr Engage­ment und Ihre Moti­va­tion.

Eine weit­ere Möglichkeit ist, zunächst in ein­er Posi­tion zu starten, die vielle­icht nicht genau Ihrem Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­ab­schluss entspricht. Dort sind die Auf­gaben möglicher­weise etwas weniger kom­plex und kön­nen auch mit noch nicht per­fek­ten Deutschken­nt­nis­sen bewältigt wer­den. Gle­ichzeit­ig haben Sie so die Chance, Ihre Fähigkeit­en weit­erzuen­twick­eln, Ihre Deutschken­nt­nisse zu verbessern und später auch höher­w­er­tige Auf­gaben zu übernehmen. Wir begleit­en und unter­stützen Sie auf diesem Weg gerne!

Kann ich zunächst in einer anderen Position starten und mich weiterqualifizieren?

Ja, das ist möglich! Wenn Ihre Deutschken­nt­nisse oder bes­timmte Qual­i­fika­tio­nen noch nicht voll­ständig den Anforderun­gen der aus­geschriebe­nen Stelle entsprechen, kön­nen Sie zunächst in ein­er passenden Posi­tion starten.

So haben Sie die Gele­gen­heit, prak­tis­che Erfahrun­gen zu sam­meln, Ihre Fähigkeit­en weit­erzuen­twick­eln und Ihre Deutschken­nt­nisse auszubauen. Später kön­nen Sie dann auch höher­w­er­tige Auf­gaben übernehmen. Wir begleit­en und unter­stützen Sie gerne auf diesem Weg, damit Sie langfristig erfol­gre­ich beim Land­kreis Lüneb­urg arbeit­en kön­nen.

Welche Unterlagen benötige ich mit Migrationshintergrund zusätzlich?

Wenn Sie einen Migra­tionsh­in­ter­grund haben und Ihre Aus­bil­dung oder Ihr Studi­um im Aus­land absolviert haben, brauchen wir bes­timmte Unter­la­gen von Ihnen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ihre aus­ländis­chen Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­ab­schlüsse und deren Anerken­nung in Deutsch­land
  • gültiger Aufen­thalt­sti­tel oder Arbeit­ser­laub­nis.

Wenn Sie Ihren Abschluss im Aus­land erwor­ben haben, sollte er in Deutsch­land anerkan­nt wer­den. Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Anerken­nung find­en Sie zum Beispiel hier.

Arbeit­ser­laub­nis und Aufen­thalt­sti­tel erhal­ten Sie bei der Aus­län­der­be­hörde Ihrer Stadt oder Ihres Land­kreis­es. Die für Sie zuständi­ge Aus­län­der­be­hörde find­en Sie hier.

Wenn noch nicht alle Unter­la­gen vorhan­den sind, ist das kein Prob­lem. Wir prüfen gemein­sam, welche Möglichkeit­en es für Sie gibt. So kön­nen Sie bere­its die ersten Schritte für Ihre Kar­riere beim Land­kreis machen, während Sie fehlende Doku­mente nachre­ichen oder die Anerken­nung Ihres Abschlusses beantra­gen.

Noch Fra­gen?

Wir ste­hen gerne jed­erzeit für Rück­fra­gen zur Ver­fü­gung. Sollte also noch etwas Unklar sein, scheuen Sie nicht davor uns zu kon­tak­tieren!

Ansprechpersonen
Teamfoto vom Fachdienst Personalservies wärend es auf einer Treppe steht, die sieben Mitarbeiter stehen auf unterschiedlichen Stufen und schauen alle in die Kamera