
Bewerbungsprozess

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Ein neuer Job ist ein wichtiger Schritt. Deshalb ist der Bewerbungsprozess bei uns klar strukturiert und transparent gestaltet. Schritt für Schritt von der Bewerbung bis zum erfolgreichen Einstieg.
In 8 Schritten zum neuen Job beim Landkreis Lüneburg
FAQ
Allgemeines
Wie finde ich eine für mich passende Stelle?
Sie können sich gerne in unserem Karriereportal informieren, ob es grundsätzlich Jobs gibt, die Sie interessieren und zu Ihren Qualifikationen passen. Sie haben dann die Möglichkeit, sich auf freie Stellen bei uns zu bewerben. Hierzu behalten Sie einfach das Stellenportal im Blick. Melden Sie sich auch gerne für unseren Job-Newsletter an. Über diesen werden Sie automatisch einmal wöchentlich über unsere neuen Stellenangebote informiert. Ansonsten können Sie sich auch jederzeit über unser Bewerbungsportal initiativ bei uns bewerben.
Kann ich mich auf jede Stelle bewerben?
Grundsätzlich können Sie sich auf jede Stelle bewerben. Wir können Sie im weiteren Auswahlverfahren jedoch nur berücksichtigen, wenn Sie die passende Qualifikation (Ausbildung, Studium etc.) mitbringen. Die erforderliche Qualifikation ist immer im Ausschreibungstext benannt.
Gibt es Möglichkeiten auf einer befristeten Stelle unbefristet übernommen zu werden?
Es ist möglich, auf einer befristeten Stelle unbefristet übernommen zu werden, wenn eine entsprechende Stelle bzw. Stellenanteile vorhanden sind. Ist eine Stelle zunächst nur befristet ausgeschrieben, ist das in der Regel (zunächst) nicht der Fall. Es kann sich aber natürlich während der befristeten Beschäftigung ergeben, dass entsprechende Stellen frei werden, so dass eine unbefristete Weiterbeschäftigung erfolgen kann. Darüber hinaus können Sie sich auch während Ihrer befristeten Beschäftigung jederzeit auf andere Stellen innerhalb des Landkreises Lüneburg bewerben. Mit inzwischen über 900 Mitarbeitenden sind wir so groß, dass sich regelmäßig auch für zunächst befristete Kolleginnen und Kollegen entsprechende Alternativen ergeben.
Wie lange werden meine Unterlagen gespeichert?
Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den vorgesehenen Zweck erforderlich sind. In der Regel werden Bewerbungsunterlagen bis zu sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt und anschließend automatisch gelöscht.
Welches Gehalt bekomme ich und kann ich dieses noch verhandeln?
Der öffentliche Dienst verfügt über einen Tarifvertrag. Das bedeutet, dass alle Stellen einer vorherigen Stellenbewertung unterzogen und die entsprechenden Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen festgelegt wurden. Hierüber kann nicht mehr verhandelt werden. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie bereits vor Ihrer Bewerbung sehen können, wie hoch Ihr Verdienst ausfallen wird. Welches Entgelt bzw. welche Besoldungsgruppe für die jeweilige Stelle gilt, kann der Stellenausschreibung entnommen werden. Eine Übersicht der Besoldungs- und Entgeltgruppen mit der konkreten Höhe der Vergütung kann hier eingesehen werden.
Die jeweilige Erfahrungsstufe in den einzelnen Entgeltgruppe wird anhand Ihrer vorliegenden Berufserfahrung festgelegt und Ihnen im Rahmen des Einstellungsprozesses mitgeteilt.
Was kann ich tun, wenn gerade kein passender Job dabei ist?
Sie können sich zum einen für unseren Job-Newsletter anmelden. Dann bekommen Sie einmal wöchentlich eine E‑Mail mit unseren neu veröffentlichten Jobs. Ansonsten können Sie sich auch jederzeit über unser Bewerbungsportal initiativ bei uns bewerben.
Kann ich mich auf eine Vollzeitstelle bewerben, obwohl ich Teilzeit arbeiten möchte?
Unsere Stellen sind grundsätzlich alle teilzeitgeeignet. Demnach ist eine Bewerbung in Teilzeit auch auf Vollzeitstellen möglich. Sollte eine Stelle nicht teilzeitgeeignet sein, fehlt die Teilzeiteignung im Ausschreibungstext.
Bewerbung
Wie kann ich mehr über die Aufgaben einer Stelle erfahren, die mich interessiert?
In der jeweiligen Stellenausschreibung ist eine Ansprechperson genannt, die Fragen zum Aufgabengebiet beantworten kann. Diese Person können Sie gerne anrufen, um mehr über die Aufgaben, das Team, den Arbeitsort usw. zu erfahren. Für ein eventuell folgendes Bewerbungsgespräch ist es ebenfalls vorteilhaft, wenn Sie sich vorher telefonisch über die Stelle informiert haben. Nehmen Sie das Angebot insofern gerne wahr!
Bis wann kann ich mich bewerben?
In der jeweiligen Stellenausschreibung ist die Bewerbungsfrist benannt. Sollte die Frist einmal knapp abgelaufen sein, können Sie sich gerne bei uns melden und erfragen, ob eine Bewerbung noch berücksichtigt werden kann. Sofern das Auswahlverfahren noch nicht fortgeschritten ist, können wir Ihre Bewerbung ggf. noch einbeziehen.
In welcher Form bewerbe ich mich am Besten?
Es wäre toll, wenn Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal bewerben. Dann ist eine Verarbeitung Ihrer Bewerbung am Einfachsten. Sollte dies in Einzelfällen nicht möglich sein, können Sie sich auch per E‑Mail oder Post bei uns bewerben.
Wie fülle ich das Bewerbungsformular aus?
Für das Ausfüllen des Bewerbungsformulars gibt es drei Möglichkeiten:
1. Sie können Ihren Lebenslauf und Ihre Bewerbungsunterlagen von einem KI-Tool auslesen lassen. Auf diese Weise werden die vorgeschriebenen Felder unseres Bewerbermanagements anhand Ihrer Daten vorausgefüllt. Sie müssen dann nur noch einmal kontrollieren, ob alles korrekt übernommen wurde. Sollten Sie auch ein Anschreiben beifügen, müssen Sie das entsprechende Feld im Bewerbungsformular nicht ausfüllen.
2. Sie fügen Ihren vollständigen Lebenslauf der Bewerbung bei. Es ist dann nicht erforderlich, alle Felder im Bewerbungsformular (bspw. zu vorherigen Arbeitsstationen) auszufüllen, wenn diese dem Lebenslauf entnommen werden können. Sollten Sie auch ein Anschreiben beifügen, müssen Sie das entsprechende Feld im Bewerbungsformular ebenfalls nicht ausfüllen.
3. Sie füllen das Bewerbungsformular vollständig aus. In diesem Fall können Sie darauf verzichten, der Bewerbung einen Lebenslauf und ein Anschreiben beizufügen.
Welche Unterlagen sollte ich meiner Bewerbung beifügen?
Sofern Sie das Bewerbungsformular nicht vollständig ausgefüllt haben, sollten Sie Ihrer Bewerbung einen Lebenslauf beifügen. Wichtig sind für uns zudem die Nachweise über Ihre Abschlüsse (Ausbildungszeugnis, Bachelorurkunde etc.) sowie Arbeitszeugnisse oder dienstliche Beurteilungen (möglichst vollständig).
Kann ich den Bewerbungsprozess pausieren?
Ja, es ist möglich die Bewerbung während des Erfassungsprozesses zu pausieren. Hierzu müssen Sie Ihre E‑Mail Adresse angeben und ein Passwort vergeben. Anschließend bekommen Sie einen Link zugeschickt, über den Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen können. Dies ist allerdings nur im Rahmen der Bewerbungsfrist möglich.
Kann ich nach dem Absenden noch Änderungen vornehmen?
Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?
Ja, nachdem Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung. In der Regel ist hier auch schon der Termin für die Vorstellungsgespräche genannt. Diesen Termin können Sie sich gerne schon einmal frei halten.
Kann ich mich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?
Ja, wenn Sie Interesse an mehreren Stellen haben, können Sie sich auch gerne auf mehrere Stellen bewerben. Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular in diesem Fall mehrfach aus oder schreiben Sie uns eine E‑Mail. Wir können Ihre Bewerbung in weitere Verfahren kopieren.
Kann ich mich initiativ bewerben?
Ja, Sie können sich gerne jederzeit initiativ bei uns bewerben.
Was passiert mit meiner Initiativbewerbung?
Nach Eingang Ihrer Initiativbewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und Ihre Unterlagen werden von uns gesichtet. Sofern Ihnen eine Beschäftigungsmöglichkeit angeboten werden kann, werden Sie zu gegebener Zeit unaufgefordert von uns kontaktiert. So kann es beispielsweise sein, dass Ihnen Informationen zu aktuellen Stellenausschreibungen oder ein konkretes Stellenangebot zugesandt wird oder wir Sie anrufen.
Auch wenn wir uns als Arbeitgeber sehr über die zahlreichen Bewerbungen freuen, führt dies mitunter dazu, dass nicht immer alle Initiativbewerbungen berücksichtigt werden können. Wir empfehlen daher, dass Sie sich bei einer für Sie passenden Stellenausschreibung explizit erneut auf diese Stelle bewerben. Gerne können Sie im Rahmen dieser Bewerbung auf die bereits im Rahmen der Initiativbewerbung übersandten Unterlagen zu verweisen.
Um keine unserer Stellenausschreibungen zu verpassen, melden Sie sich gerne zu unserem Job-Newsletter an.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Grundsätzlich können Sie sich bei Fragen an alle genannten Ansprechpersonen wenden. In den Stellenausschreibungen ist die zuständige Person aus dem Personalservice angegeben, die Fragen zum Auswahlverfahren beantworten kann. Außerdem wird eine Person aus dem entsprechende Fachdienst benannt, die Fragen zum Aufgabengebiet beantworten kann. Rufen Sie die genannten Personen gerne an!
Was mache ich, wenn die Online-Bewerbung nicht funktioniert?
Es kann immer mal vorkommen, dass das System kurzzeitig nicht funktioniert. Versuchen Sie es entweder zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal oder melden Sie sich gerne bei uns, wir helfen Ihnen weiter.
Auswahlverfahren
Was passiert nach Eingang meiner Bewerbung?
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung per E‑Mail. Anschließend prüfen wir Ihre Bewerbung sorgfältig und gleichen diese mit den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle ab. Wenn Ihr Profil gut zu uns passt, laden wir Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein.
Aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen sowie begrenzter Ressourcen kann es passieren, dass Sie nicht zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht allen Bewerbenden eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zusenden können und daher eine Vorauswahl treffen müssen. Diese Entscheidung stellt ausdrücklich keine negative Bewertung Ihrer Person oder Fähigkeiten dar. Bewerben Sie sich in einem solchen Fall gerne erneut, wenn eine weitere passende Stelle dabei ist.
Damit Sie über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung informiert sind, bekommt jede Person von uns eine entsprechende Rückmeldung am Ende des Verfahrens.
Wo kann ich beim Vorstellungsgespräch parken?
Je nachdem, wo das Vorstellungsgespräch stattfindet, sind die Parkmöglichkeiten ganz unterschiedlich:
- Sitz der Hauptverwaltung (Auf dem Michaeliskloster): Es sind wenige Parkmöglichkeiten direkt vor dem Gebäude vorhanden. Ansonsten können Sie im nahegelegenen Parkhaus am Graalwall parken .
- Außenstelle in der Konrad-Zuse-Allee: Es sind wenige Parkplätze neben dem Gebäude vorhanden. Ansonsten können Sie im nahegelegenen Parkhaus Lünepark parken.
- Sollten Sie an anderen Außenstellen der Kreisverwaltung zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, können die an den jeweiligen Gebäuden vorhandenen Parkplätze genutzt werden.
Bekomme ich für das Vorstellungsgespräch anfallende Kosten erstattet?
Eventuell anfallende Kosten (z. B. Fahrtkosten), die Ihnen durch die Teilnahme am Vorstellungsgespräch entstehen, können leider nicht erstattet werden.
Wie sollte ich mich für das Vorstellungsgespräch kleiden?
Wählen Sie ein Outfit, in dem Sie sich wohlfühlen und das zum Job passt. In den meisten Fällen ist ein gepflegter, dem Anlass angemessener Stil eine gute Wahl – nicht unbedingt formell, aber professionell. Wenn Sie unsicher sind, dürfen Sie sich gerne vorab bei uns erkundigen. Uns ist vor allem wichtig, dass Sie authentisch auftreten und sich ganz auf das Gespräch konzentrieren können.
Was ist, wenn ich am Termin des Vorstellungsgespräches verhindert bin?
In den meisten Fällen können wir Ihnen leider keinen Alternativtermin anbieten. Da die Terminplanung von vielen Faktoren beeinflusst wird (z.B. verschiedene Teilnehmende), ist es schwierig, weitere Termine zu ermöglichen. Wir können das Vorstellungsgespräch aber auch jederzeit Online durchführen.
Sollte Ihnen der Termin dennoch nicht passen, Sie aber weiterhin Interesse an der zu besetzenden Stelle haben, sagen Sie bitte nicht einfach ab, sondern teilen Sie uns dies bitte mit. Manchmal ergibt sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch ein Alternativtermin.
Wer nimmt an den Vorstellungsgesprächen teil?
Das Auswahlgremium bei den Vorstellungsgesprächen besteht grundsätzlich aus den folgenden Personen:
- direkte Führungskraft der zu besetzenden Stelle
- ggf. die nächsthöhere Führungskraft des jeweiligen Bereichs
- Vertreter/in des Personalrates
- Schwerbehindertenvertretung (bei Bedarf)
- Gleichstellungsbeauftragte (bei Bedarf)
- verfahrensverantwortliche Person aus dem Personalservice
Wann werde ich über den Stand meiner Bewerbung bzw. das weitere Auswahlverfahren informiert?
In der Regel erhalten Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist innerhalb von zwei bis drei Wochen eine Rückmeldung, ob Sie im weiteren Verfahren berücksichtigt werden konnten.
Die Vorstellungsgespräche finden üblicherweise etwa drei bis vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist statt. Der vorgesehenen Termin wird Ihnen bereits in der Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung mitgeteilt.
Am Ende des Auswahlprozesses erhalten alle Bewerbenden eine abschließende Rückmeldung.
Wie laufen die Vorstellungsgespräche ab?
Unsere Vorstellungsgespräche folgen in der Regel einem klar strukturierten Ablauf, damit alle Bewerberinnen und Bewerber faire und vergleichbare Bedingungen haben.
Zu Beginn des Gesprächs begrüßen wir Sie und stellen Ihnen die Mitglieder des Auswahlgremiums vor. Anschließend führen wir ein sogenanntes strukturiertes Interview durch. Das bedeutet, dass allen Kandidatinnen und Kandidaten die gleichen Fragen gestellt werden. So können wir die Antworten besser vergleichen und eine möglichst objektive Auswahl treffen.
Je nach Stelle kann es außerdem vorkommen, dass Sie im Vorfeld eine Aufgabe erhalten, die Sie zu Hause oder hier vor Ort bearbeiten sollen. Die Ergebnisse stellen Sie dann im Gespräch vor.
Zum Abschluss des Vorstellungsgesprächs haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen. Oft ergibt sich darüber hinaus noch ein kurzer, lockerer Austausch, in dem Sie uns und die Tätigkeit besser kennenlernen können.
Wundern Sie sich nicht: Während des Gespräches schreiben wir Ihre Antworten mit. Auch dies dient einer besseren Vergleichbarkeit und der Dokumentation des Verfahrens.
Werden die Vorstellungsgespräche digital oder in Präsenz durchgeführt?
Grundsätzlich finden unsere Vorstellungsgespräche in Präsenz statt, da uns das persönliche Kennenlernen besonders wichtig ist.
Sollte es Ihnen jedoch nicht möglich sein, zum Termin anzureisen, bieten wir Ihnen selbstverständlich auch die Möglichkeit, das Gespräch digital durchzuführen. Melden Sie sich hierfür einfach kurz bei uns!
Wie bereite ich mich auf das Vorstellungsgespräch vor?
Eine gute Vorbereitung hilft Ihnen, sicher und souverän in das Vorstellungsgespräch zu gehen.
Informieren Sie sich vorab über die Kreisverwaltung, den Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Stelle und über den entsprechenden Fachdienst. Hier empfiehlt es sich, die Stellenausschreibung zu lesen und die dort angegebene Ansprechperson einmal anzurufen. Überlegen Sie außerdem, warum Sie sich für die Position interessieren und welche Erfahrungen und Stärken Sie mitbringen.
Wie lange dauert es von der Bewerbung bis zur Zusage?
In der Regel finden die Vorstellungsgespräche drei bis vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist statt. Direkt nach den Gesprächen trifft die Auswahlkommission ihre Entscheidung. Diese wird anschließend dem Personalrat zur Zustimmung vorgelegt, was innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich ist. Im Anschluss daran können wir Ihnen eine verbindliche Rückmeldung geben.
Vom Bewerbungseingang bis zur finalen Rückmeldung dauert das Verfahren daher in der Regel vier bis sechs Wochen. Wir sind jedoch bemüht, Ihnen so schnell wie möglich eine Rückmeldung zu geben.
Wie lange dauert ein Vorstellungsgespräch?
Die Dauer der Vorstellungsgespräche hängt bei uns von der jeweiligen Stelle ab. In der Regel dauern die Gespräche zwischen 30 und 45 Minuten. Den genauen Zeitrahmen teilen wir Ihnen bereits in der Einladung zum Gespräch mit.
Werden Assessment-Center durchgeführt?
Vereinzelt finden bei uns Assessment-Center statt, insbesondere bei höherwertigen Stellen oder im Ausbildungsbereich. Ob ein Assessment-Center Teil des Auswahlverfahrens ist, wird Ihnen im Vorfeld selbstverständlich mitgeteilt.
In manchen Fällen ist auch nur eine fachliche Aufgabe vorzubereiten, die Sie im Gespräch vorstellen.
Habe ich im Vorstellungsgespräch die Möglichkeit eigene Fragen zu stellen?
Ja, selbstverständlich! Am Ende des Vorstellungsgesprächs gibt es immer Zeit für Ihre Fragen. So haben Sie die Gelegenheit, mehr über die Aufgabenbereiche, die Kreisverwaltung als Arbeitgeber bzw. Dienstherr oder alles Weitere, was Sie interessiert, zu erfahren.
Muss ich etwas zum Vorstellungsgespräch mitbringen?
Für das Vorstellungsgespräch müssen Sie in der Regel nichts mitbringen.
Falls wir im Vorfeld spezielle Unterlagen oder Nachweise von Ihnen benötigen, teilen wir Ihnen dies rechtzeitig in der Einladung mit. Ansonsten reicht es, wenn Sie persönlich und vorbereitet erscheinen, um Ihre Erfahrungen und Ihre Motivation im Gespräch zu präsentieren.
Einstellung
Wann bekomme ich Bescheid, ob ich eine Zusage erhalte?
Direkt nach den Vorstellungsgesprächen trifft die Auswahlkommission ihre Entscheidung. Diese wird anschließend dem Personalrat zur Zustimmung vorgelegt, was innerhalb von ein bis zwei Wochen möglich ist. Im Anschluss daran können wir Ihnen eine verbindliche Zusage geben.
Wann kann ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber kündigen?
Sobald Sie eine schriftliche Einstellungszusage von uns erhalten haben, können Sie Ihre Kündigung beim bisherigen Arbeitgeber problemlos aussprechen.
Viele Bewerberinnen und Bewerber ziehen es jedoch vor, mit der Kündigung bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zu warten. Sie können selbst entscheiden, welcher Zeitpunkt für Sie am besten ist. Für uns gilt: Mit der schriftlichen Einstellungszusage ist alles rechtlich abgesichert.
Wann bekomme ich den Arbeitsvertrag?
Sobald wir von Ihnen ebenfalls eine verbindliche Zusage für die Stelle erhalten haben, vereinbaren wir einen Termin zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags und bereiten diesen vor.
Bei diesem Termin besprechen wir den Vertrag gemeinsam und gehen alle wichtigen Punkte durch. Sie haben dann die Möglichkeit, den Vertrag direkt vor Ort zu unterschreiben oder ihn, falls gewünscht, zunächst in Ruhe zu Hause durchzulesen. Sollten Sie nicht persönlich vorbeikommen können, senden wir Ihnen den Arbeitsvertrag selbstverständlich auch auf dem Postweg zu.
Welche Dokumente benötige ich für die Einstellung?
Welche Unterlagen für die Einstellung benötigt werden, teilen wir Ihnen rechtzeitig im Vorfeld des Termins zur Vertragsunterzeichnung mit. In der Regel benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalbogen (wird Ihnen zur Verfügung gestellt)
- einfaches (ggf. erweitertes) Führungszeugnis
- ggf. Nachweis über eine bestehende oder frühere zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung (z. B. VBL)
- ggf. Nachweis über eine Elterneigenschaft (z. B. einfache Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder)
Benötige ich ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis?
In den meisten Fällen genügt ein einfaches Führungszeugnis, das Sie bequem online über das Portal des Bundesamts für Justiz oder persönlich im Bürgerbüro Ihres Wohnortes beantragen können. Für Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe oder bei sonstiger beruflicher bzw. ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich.
Ob ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis notwendig ist, teilen wir Ihnen im Rahmen des Einstellungsprozesses rechtzeitig mit. Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses erhalten Sie von uns ein entsprechendes Vorlageschreiben. Das einfache Führungszeugnis können Sie hingegen selbst ohne Vorlageschreiben beantragen. Nach Vorlage des Nachweises (z. B. Quittung) für die Beantragung des Führungszeugnisses erstatten wir Ihnen gern die anfallenden Gebühren.
Bitte beachten Sie: Führungszeugnisse, die jünger als sechs Monate sind, können Sie direkt einreichen. Ist Ihr Führungszeugnis älter, benötigen wir ein neues.
Wann starte ich nach der Zusage zu arbeiten?
Ihr konkretes Startdatum bei uns richtet sich zum einen danach, wann die Stelle frei wird. Zum anderen kommt es natürlich darauf an, wann Sie bei uns starten können, z.B. aufgrund Ihrer Kündigungsfristen bzw. anderer persönlicher Belange. Gemeinsam stimmen wir einen Termin ab, der für Sie und für uns passt.
Ist eine Hospitation oder ein Kennenlernen des Teams vorab möglich?
Ja, in vielen Fällen ist eine Hospitation oder ein Kennenlernen des Teams vorab möglich. So können Sie sich einen direkten Eindruck von den Aufgaben und der Arbeitsatmosphäre verschaffen. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
In welche Stufe werde ich eingruppiert?
Die Eingruppierung und Stufenzuordnung richtet sich danach, ob Sie zuvor bereits Tätigkeiten ausgeübt haben, die nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD VKA anrechenbar sind. Die konkrete Stufe teilen wir Ihnen zusammen mit der Einstellungszusage mit. Wenn Sie zuvor bereits bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes tätig waren, übernehmen wir Ihre dort erworbene Stufe.
Karrierechancen für internationale Fachkräfte
Welches Sprachniveau ist erforderlich?
Für eine Tätigkeit beim Landkreis sind gute Deutschkenntnisse wichtig, damit Sie Ihre Aufgaben sicher ausführen können. In der Regel wird ein Sprachniveau von B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen. Je nach Tätigkeit können auch höhere Sprachkenntnisse erforderlich sein.
Falls Sie noch unsicher sind, beraten wir Sie gerne individuell. Eine weitere Möglichkeit ist, zunächst in einer Position zu starten, die vielleicht nicht genau Ihrem Ausbildungs- oder Studienabschluss entspricht. Dort sind die Aufgaben möglicherweise etwas weniger komplex und können auch mit noch nicht perfekten Deutschkenntnissen bewältigt werden. Gleichzeitig haben Sie so die Chance, Ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln, Ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und später auch höherwertige Aufgaben zu übernehmen. Wir begleiten und unterstützen Sie auf diesem Weg gerne!
Was ist zu beachten, wenn ich mit Migrationshintergrund beim Landkreis arbeiten möchte?
Wir heißen Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich willkommen und freuen uns über Bewerbungen von Fachkräften mit unterschiedlichen Lebenswegen. Grundsätzlich benötigen Sie die fachlichen Qualifikationen, die in der Stellenausschreibung genannt sind, zum Beispiel bestimmte Ausbildungen, Studienabschlüsse oder Berufserfahrungen.
Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben, sollte dieser in Deutschland anerkannt sein. Zudem ist für die Aufnahme einer Tätigkeit beim Landkreis eine gültige Arbeitserlaubnis erforderlich. Idealerweise leben Sie bereits in Deutschland, sodass Sie die Stelle direkt antreten können.
Sollten einzelne Kriterien noch nicht vollständig erfüllt sein, prüfen wir gerne gemeinsam, welche Einstiegsmöglichkeiten für Sie geeignet sind. So können Sie sich weiterentwickeln, Ihre Deutschkenntnisse und fachlichen Qualifikationen ausbauen und langfristig auch höherwertige Aufgaben übernehmen.
Kann ich mich mit einem ausländischen Abschluss bewerben?
Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben, können Sie sich selbstverständlich bei uns bewerben. Damit wir Ihre Qualifikation richtig einschätzen können, benötigen wir eine offizielle Anerkennung oder Bewertung Ihres Abschlusses in Deutschland.
Zudem ist für die Aufnahme einer Tätigkeit beim Landkreis eine gültige Arbeitserlaubnis erforderlich. Idealerweise leben Sie bereits in Deutschland, sodass Sie die Stelle direkt antreten können.
Auch hier gilt: Sollten einzelne Anforderungen noch nicht vollständig anerkannt sein, gibt es oft alternative Einstiegsmöglichkeiten, bei denen Sie praktische Erfahrung sammeln und Ihre Qualifikationen weiter ausbauen können. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Schritten, damit Sie Ihre Karriere bei uns starten können.
Wie kann ich meinen ausländischen Studien- oder Berufsabschluss anerkennen lassen?
Wenn Sie Ihren Studien- oder Berufsabschluss im Ausland erworben haben, muss dieser in Deutschland anerkannt werden, damit wir Ihre Qualifikation für die Tätigkeit beim Landkreis korrekt einschätzen können.
Weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie z. B. hier.
Benötige ich eine Arbeitserlaubnis?
Ja, für eine Tätigkeit beim Landkreis ist eine gültige Arbeitserlaubnis erforderlich. Sie stellt sicher, dass Sie rechtlich in Deutschland arbeiten dürfen.
Kann ich mich ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht bewerben?
Ja, grundsätzlich können Sie sich auch bewerben, wenn Sie noch kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen. Wichtig ist, dass Sie eine gültige Arbeitserlaubnis haben oder diese rechtzeitig erhalten können, damit Sie die Tätigkeit beim Landkreis Lüneburg aufnehmen dürfen.
Kann ich mich auch mit wenig deutscher Berufserfahrung bewerben?
Auch wenn Sie bisher keine oder nur wenig Berufserfahrung in Deutschland gesammelt haben, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Entscheidend sind Ihre fachlichen Qualifikationen, Ihr Engagement und Ihre Motivation.
Eine weitere Möglichkeit ist, zunächst in einer Position zu starten, die vielleicht nicht genau Ihrem Ausbildungs- oder Studienabschluss entspricht. Dort sind die Aufgaben möglicherweise etwas weniger komplex und können auch mit noch nicht perfekten Deutschkenntnissen bewältigt werden. Gleichzeitig haben Sie so die Chance, Ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln, Ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und später auch höherwertige Aufgaben zu übernehmen. Wir begleiten und unterstützen Sie auf diesem Weg gerne!
Kann ich zunächst in einer anderen Position starten und mich weiterqualifizieren?
Ja, das ist möglich! Wenn Ihre Deutschkenntnisse oder bestimmte Qualifikationen noch nicht vollständig den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle entsprechen, können Sie zunächst in einer passenden Position starten.
So haben Sie die Gelegenheit, praktische Erfahrungen zu sammeln, Ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und Ihre Deutschkenntnisse auszubauen. Später können Sie dann auch höherwertige Aufgaben übernehmen. Wir begleiten und unterstützen Sie gerne auf diesem Weg, damit Sie langfristig erfolgreich beim Landkreis Lüneburg arbeiten können.
Welche Unterlagen benötige ich mit Migrationshintergrund zusätzlich?
Wenn Sie einen Migrationshintergrund haben und Ihre Ausbildung oder Ihr Studium im Ausland absolviert haben, brauchen wir bestimmte Unterlagen von Ihnen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Ihre ausländischen Ausbildungs- oder Studienabschlüsse und deren Anerkennung in Deutschland
- gültiger Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis.
Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben, sollte er in Deutschland anerkannt werden. Weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie zum Beispiel hier.
Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel erhalten Sie bei der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie hier.
Wenn noch nicht alle Unterlagen vorhanden sind, ist das kein Problem. Wir prüfen gemeinsam, welche Möglichkeiten es für Sie gibt. So können Sie bereits die ersten Schritte für Ihre Karriere beim Landkreis machen, während Sie fehlende Dokumente nachreichen oder die Anerkennung Ihres Abschlusses beantragen.
Noch Fragen?
Wir stehen gerne jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Sollte also noch etwas Unklar sein, scheuen Sie nicht davor uns zu kontaktieren!
