Bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in (w/m/d)
Ihre Aufgaben
Sie nehmen die hoheitlichen Aufgaben einer/eines bevollmächtigten und bestellten
Bezirksschornsteinfegerin/-fegers (w/m/d) wahr (§§ 13 ff. SchfHwG).
Der Kehrbezirk umfasst folgenden Bereich:
Landkreis Lüneburg
Samtgemeinde Amelinghausen
Gemeinde Oldendorf/Luhe nur OT Marxen am Berge
Samtgemeinde Gellersen
Gemeinde Südergellersen, Gemeinde Westergellersen, Gemeinde Kirchgellersen,
OT Kirchgellersen nur die Straßen im Sande, Sonnenweg, Fliederweg, Ginsterweg,
OT Einemhof
Landkreis Harburg
Samtgemeinde Salzhausen
OT Eyendorf, OT Putensen, OT Vierhöfen, OT Luhmühlen
Samtgemeinde Winsen
OT Bahlburg,
OT Winsen-Pattensen - Aueweg, Bruchweg
OT Garstedt - Am Fuchsberg, Am Weißen Sande, Birkenweg, Bornbachweg, Brandweg,
Burchweg, Eichenweg, Gillmoor, Hauptstraße, Hauptweg, Höllenberg, Lehmberg-Ost,
Lehmberg-West, Lerchenweg, Ringstraße, Schumacher, Swattputt, Vierhöfener Straße,
Wiesengrund, Wilhelm-Sander-Weg, Zum Hamberg.
Ihr Profil
- Sie erfüllen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerkes (§ 9 a Abs. 1 SchfHwG),
- Ihre letzte wirksame Bestellung liegt mindestens zwei Jahre zurück, es sei denn, Sie können einen persönlichen Härtefall vorbringen (§ 9 a Abs. 4 SchfHwG),
- Sie verfügen über gute, aktuelle Fachkenntnisse und bringen einschlägige praktische Berufserfahrung mit,
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit und Eignung runden Ihr Profil ab.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind vorzulegen:
- Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift, die Telefonnummer und, soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten der/des Bewerbenden (w/m/d) enthält.
- Tabellarischer Lebenslauf, welcher genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält.
- Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Schornsteinfegerhandwerk. Die/der Bewerbende (w/m/d) muss fachlich für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit geeignet sein. Gemäß § 9 a Abs. 1 SchfHwG ist fachlich geeignet, wer in ihrer/seiner Person die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerkes besitzt. Das ist der Fall bei Personen, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die nach §§ 7 bis 9 der Handwerksordnung (HwO) ohne Weiteres in die Handwerksrolle eingetragen werden können.
- Zeugnisse mit Noten über die Gesellen- und Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen. Im Fall einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben wurde, sind die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen vorzulegen.
- Lückenlose Nachweise über die bisherigen hauptberuflichen Schornsteinfegertätigkeiten in den letzten 15 Jahren vor dem Datum der Ausschreibung (09.10.2026) insbesondere in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen oder Arbeitszeugnissen. Aus den Nachweisen muss die Dauer der jeweiligen Tätigkeit hervorgehen.
- Nachweis über abgeleisteten Wehr-/Zivildienst, Mutterschutzzeit, Elternzeit oder sonstige Ausfallzeiten, sofern innerhalb der letzten 15 Jahre die Berufstätigkeit nach der Gesellenprüfung davon unterbrochen wurde.
- Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort- und Weiterbildungen sowie Referententätigkeiten in den berufsspezifischen Fort- und Weiterbildungen in den letzten 7 Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung (09.10.2026).
- Nachweise über Zusatzqualifikationen, z. B. Betriebswirt/in (w/m/d) des Handwerkes, geprüfte/r Betriebswirt/in (w/m/d) nach der HwO, Gebäudeenergieberater/in (w/m/d), Brandschutztechniker/in (w/m/d), abgeschlossenes Hochschulstudium (z. B. Versorgungstechnik, Umwelttechnik, techn. Gebäudeausrüstung), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.
- Schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Bewerbende (w/m/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben eine höchstensdrei Monate alte Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates, dass die Ausübung des Gewerbes nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden ist, vorzulegen. Werden im Herkunftsstatt die vorgenannten Unterlagen nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides Statt oder in Staaten, in denen es eine solche nicht gibt, durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die die/der Bewerbende (w/m/d) vor einer zuständigen Behörde,
einem Notar oder einer entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation des Herkunftsstaates abgegeben hat und
die durch diese Stelle bescheinigt wurde. - Schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses.
- Schriftliche Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate vor Veröffentlichung der Ausschreibung gegen die/den Bewerbende/n (w/m/d) strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig geworden ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt geworden ist.
- Aktuelle schriftliche Erklärung, dass die gesundheitliche Eignung zur Übernahme des Kehrbezirkes und zur Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten vorliegt.
Als weitere Bewerbungsunterlagen sind vorzulegen:
13. Bewerbende (w/m/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, müssen mit der Bewerbung eine schriftliche Erklärung darüber vorlegen, dass sie über die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (§ 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
14. Bewerbende (w/m/d) haben schriftlich darüber Auskunft zu erteilen, ob sie sich auch bei einer anderen Behörde für die Verwaltung eines Kehrbezirkes beworben haben. Falls ja, ist die jeweils zuständige Bestellungsbehörde
anzugeben.
Folgende Unterlagen sind darüber hinaus nur von derzeitigen und ehemaligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen/-fegern (w/m/d) vorzulegen, sofern sie einer anderen Aufsichtsbehörde unterliegen bzw. unterlagen:
15. Schriftliche Erklärung, ob die/der Bewerbende (w/m/d) Inhaber/in (w/m/d) eines Bezirkes ist oder war, zu welcher Aufsichtsbehörde der Kehrbezirk gehört, ob die Bestellung in den letzten zehn Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 SchfHwG aufgehoben oder widerrufen wurde oder in den letzten zehn Jahren Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden.
16. Schriftliche Zustimmungserklärung, die Personalakte bei der Behörde, bei der die/der Bewerber/in (w/m/d) bestellt ist oder war, zur Einsichtnahme anfordern zu dürfen.
17. Schriftliche Erklärung von Bezirksinhaberinnen/-inhabern (w/m/d), dass bei positiver Entscheidung über diese Bewerbung die bestehende Bestellung aufgegeben wird.
Bitte beachten Sie:
Die aufgeführten Unterlagen sind als Kopie in der gemäß Ausschreibung vorgegebenen Reihenfolge einzureichen. Sie werden nicht zurückgesandt. Die geforderten schriftlichen Erklärungen sind eigenhändig zu unterschreiben. Sie können in einem Schriftstück zusammengefasst werden. Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung durch eine/n vereidigte/n Übersetzer/in (w/m/d) beizufügen. Auf Verlangen des Landkreises Lüneburg sind die in Kopie eingereichten Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopien vorzulegen. Die Unterlagen nach Nr. 9 bis Nr. 12, 14 sowie Nr. 15 bis Nr. 17 dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Hinweis:
Im Falle einer positiven Entscheidung sind vor Bestellung auf Verlangen des Landkreises Lüneburg die aufgeführten Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopien vorzulegen. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Unvollständige oder nicht fristgerecht vorgelegte Bewerbungsunterlagen können zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen. Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist), einschließlich der Einsendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen, gilt das Datum des Posteinganges beim Landkreis Lüneburg. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen.
Erklärung zur Bewerbung um den Kehrbezirk XVIII, Sitz Westergellersen, im Bereich des Landkreises Lüneburg
Ich erkläre,
1. meine Zustimmung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Bewerbende (w/m/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates, dass die Ausübung des Gewerbes nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden ist. vorzulegen. Werden im Herkunftsstaat die vorgenannten Unterlagen nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides Statt oder in Staaten, in denen es eine solche nicht gibt, durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die die/der Bewerbende (w/m/d) vor einer zuständigen Behörde, einem Notar oder einer entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation des Herkunftsstaates abgegeben hat und die durch diese Stelle bescheinigt wurde.
2. meine Zustimmung zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses.
3. dass innerhalb der letzten zwölf Monate vor Veröffentlichung der Ausschreibung gegen mich keine strafgerichtlichen Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig geworden ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt geworden ist.
Bemerkungen:
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
4. dass die gesundheitliche Eignung zur Übernahme des Kehrbezirkes und Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten vorliegt.
5. dass ich mich bei keiner / einer anderen Behörde für die Verwaltung eines Kehrbezirkes beworben habe. Falls
ja, zuständige Bestellungsbehörde:__________________________________________
Folgende Erklärungen sind nur von derzeitigen und ehemaligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen/-fegern (w/m/d) vorzulegen, sofern sie einer anderen Aufsichtsbehörde unterliegen bzw. unterlagen:
Die Bestellung wurde in den letzten zehn Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 SchfHwG aufgehoben oder widerrufen : JA / NEIN
oder in den letzten zehn Jahren wurden Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet: JA / NEIN
Ich bin damit einverstanden, dass Sie meine Personalakte bei der Behörde, bei der ich bestellt bin oder war, zur Einsichtnahme anfordern dürfen.
Für den Fall einer positiven Entscheidung über diese Bewerbung werde ich meine bestehende Bestellung aufgeben.
____________________________ ___________________________
Ort, Datum Unterschrift
Fragen zum Aufgabengebiet und zum Auswahlverfahren
Frau Michaela Willig
Fachdienst Umwelt
Tel. 04131 26-1277
michaela.willig@landkreis-lueneburg.de
Wir unterstützen Vielfalt, Offenheit und gegenseitigen Respekt.
Deswegen freuen wir uns über Bewerbungen aller Interessierten – unabhängig von Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, sexueller Identität, Geschlechteridentität oder einer Behinderung. Bei gleicher Eignung wird bei der Besetzung freier Stellen auf die gleichwertige Repräsentation aller Geschlechter geachtet.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 01.11.2026 unter Angabe des Kennzeichens 30.16/61/012026 über unser Online-Bewerbungsportal https://bewerbung.landkreis-lueneburg.de
Bitte beachten Sie, dass die Stellenausschreibung nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht länger online verfügbar sein wird. Eine Druckversion der Ausschreibung im PDF-Format finden Sie hier.
So geht es nach Eingang Ihrer Bewerbung weiter:
- Nach Ende der Ausschreibungsfrist sichten wir alle Bewerbungen,
- wir treffen eine Vorauswahl und laden nach Erfordernis zum Auswahlgespräch ein,
- wir treffen eine Entscheidung und geben allen Bewerbenden eine Rückmeldung.
Im Falle einer Bewerbung geben Sie bitte die auf der letzen Seite des v.g. Ausschreibungstextes angehängte Erklärung ab.