Zwei Bewerber im Gespräch mit einem Personalberater, digitale Bewerbungsplattform.

Bewer­bungs­pro­zess

Bewerbungsunterlagen für Stellenanzeigen im WPbase Modular.

Wie läuft der Bewer­bungs­pro­zess ab?

Ein neu­er Job ist ein wich­ti­ger Schritt. Des­halb ist der Bewer­bungs­pro­zess bei uns klar struk­tu­riert und trans­pa­rent gestal­tet. Schritt für Schritt von der Bewer­bung bis zum erfolg­rei­chen Ein­stieg.

In 8 Schrit­ten zum neu­en Job beim Land­kreis Lüne­burg

1. Online Bewer­bung
Die Bewer­bung erfolgt schnell und unkom­pli­ziert über das Online­be­wer­bungs­por­tal. Alle rele­van­ten Unter­la­gen wer­den digi­tal ein­ge­reicht und lan­den direkt bei uns.
2. Sich­tung aller Bewer­bun­gen
Wir sich­ten alle ein­ge­gan­ge­nen Bewer­bun­gen und prü­fen, ob die erfor­der­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen vor­lie­gen.
3. Vor­auswahl tref­fen
Auf Basis der ein­ge­reich­ten Unter­la­gen tref­fen wir eine Vor­auswahl. Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber, deren Pro­fil am bes­ten zu den Anfor­de­run­gen passt, laden wir zum nächs­ten Schritt ein.
4. Vor­stel­lungs­ge­sprä­che
In per­sön­li­chen Gesprä­chen möch­ten wir die Per­so­nen näher ken­nen­ler­nen und die­sen die Mög­lich­keit geben, mehr über die Stel­le und den Land­kreis zu erfah­ren. Ver­ein­zelt inte­grie­ren wir dort fach­li­che Auf­ga­ben oder füh­ren gan­ze Asses­ment Cen­ter durch.
5. Aus­wahl­ent­schei­dung
Nach Abschluss der Gesprä­che wird eine sorg­fäl­ti­ge Aus­wahl­ent­schei­dung getrof­fen. Der Per­so­nal­rat muss der Ent­schei­dung zustim­men.
6. Ein­stel­lungs­zu­sa­ge
Nach Abschluss aller for­ma­len Schrit­te wird eine ver­bind­li­che Ein­stel­lungs­zu­sa­ge erteilt.
7. Arbeits­ver­trag unter­zeich­nen
In einem gemein­sa­men Ter­min gehen wir den Arbeits­ver­trag und alle wei­te­ren For­ma­li­tä­ten zusam­men durch.
8. Herz­lich Will­kom­men
Es ist geschafft! Alle erfor­der­li­chen Schrit­te sind erle­digt und dem Start beim Land­kreis Lüne­burg steht nichts mehr ent­ge­gen.

FAQ

All­ge­mei­nes

Wie fin­de ich eine für mich pas­sen­de Stel­le?

Sie kön­nen sich ger­ne in unse­rem Kar­rie­re­por­tal infor­mie­ren, ob es grund­sätz­lich Jobs gibt, die Sie inter­es­sie­ren und zu Ihren Qua­li­fi­ka­tio­nen pas­sen. Sie haben dann die Mög­lich­keit, sich auf freie Stel­len bei uns zu bewer­ben. Hier­zu behal­ten Sie ein­fach das Stel­len­por­tal im Blick. Mel­den Sie sich auch ger­ne für unse­ren Job-News­let­ter an. Über die­sen wer­den Sie auto­ma­tisch ein­mal wöchent­lich über unse­re neu­en Stel­len­an­ge­bo­te infor­miert. Ansons­ten kön­nen Sie sich auch jeder­zeit über unser Bewer­bungs­por­tal initia­tiv bei uns bewer­ben.

Kann ich mich auf jede Stel­le bewer­ben?

Grund­sätz­lich kön­nen Sie sich auf jede Stel­le bewer­ben. Wir kön­nen Sie im wei­te­ren Aus­wahl­ver­fah­ren jedoch nur berück­sich­ti­gen, wenn Sie die pas­sen­de Qua­li­fi­ka­ti­on (Aus­bil­dung, Stu­di­um etc.) mit­brin­gen. Die erfor­der­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on ist immer im Aus­schrei­bungs­text benannt.

Gibt es Mög­lich­kei­ten auf einer befris­te­ten Stel­le unbe­fris­tet über­nom­men zu wer­den?

Es ist mög­lich, auf einer befris­te­ten Stel­le unbe­fris­tet über­nom­men zu wer­den, wenn eine ent­spre­chen­de Stel­le bzw. Stel­len­an­tei­le vor­han­den sind. Ist eine Stel­le zunächst nur befris­tet aus­ge­schrie­ben, ist das in der Regel (zunächst) nicht der Fall. Es kann sich aber natür­lich wäh­rend der befris­te­ten Beschäf­ti­gung erge­ben, dass ent­spre­chen­de Stel­len frei wer­den, so dass eine unbe­fris­te­te Wei­ter­be­schäf­ti­gung erfol­gen kann. Dar­über hin­aus kön­nen Sie sich auch wäh­rend Ihrer befris­te­ten Beschäf­ti­gung jeder­zeit auf ande­re Stel­len inner­halb des Land­krei­ses Lüne­burg bewer­ben. Mit inzwi­schen über 900 Mit­ar­bei­ten­den sind wir so groß, dass sich regel­mä­ßig auch für zunächst befris­te­te Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen ent­spre­chen­de Alter­na­ti­ven erge­ben.

Wie lan­ge wer­den mei­ne Unter­la­gen gespei­chert?

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten dür­fen nur so lan­ge gespei­chert wer­den, wie sie für den vor­ge­se­he­nen Zweck erfor­der­lich sind. In der Regel wer­den Bewer­bungs­un­ter­la­gen bis zu sechs Mona­te nach Abschluss des Ver­fah­rens auf­be­wahrt und anschlie­ßend auto­ma­tisch gelöscht.

Wel­ches Gehalt bekom­me ich und kann ich die­ses noch ver­han­deln?

Der öffent­li­che Dienst ver­fügt über einen Tarif­ver­trag. Das bedeu­tet, dass alle Stel­len einer vor­he­ri­gen Stel­len­be­wer­tung unter­zo­gen und anhand der Ent­gelt­ord­nung (Anla­ge 1 TVöD) die ent­spre­chen­den Ent­gelt- bzw. Besol­dungs­grup­pen fest­ge­legt wur­den. Hier­über kann nicht mehr ver­han­delt wer­den. Dies hat für Sie den Vor­teil, dass Sie bereits vor Ihrer Bewer­bung sehen kön­nen, wie hoch Ihr Ver­dienst aus­fal­len wird. Wel­ches Ent­gelt bzw. wel­che Besol­dungs­grup­pe für die jewei­li­ge Stel­le gilt, kann der Stel­len­aus­schrei­bung ent­nom­men wer­den. Eine Über­sicht der Besol­dungs- und Ent­gelt­grup­pen mit der kon­kre­ten Höhe der Ver­gü­tung kann hier ein­ge­se­hen wer­den.
Die jewei­li­ge Erfah­rungs­stu­fe in den ein­zel­nen Ent­gelt­grup­pe wird indi­vi­du­ell nach § 16 TVöD anhand Ihrer vor­lie­gen­den Berufs­er­fah­rung fest­ge­legt und Ihnen im Rah­men des Ein­stel­lungs­pro­zes­ses mit­ge­teilt.

Was kann ich tun, wenn gera­de kein pas­sen­der Job dabei ist?

Sie kön­nen sich zum einen für unse­ren Job-News­let­ter anmel­den. Dann bekom­men Sie ein­mal wöchent­lich eine E‑Mail mit unse­ren neu ver­öf­fent­lich­ten Jobs. Ansons­ten kön­nen Sie sich auch jeder­zeit über unser Bewer­bungs­por­tal initia­tiv bei uns bewer­ben.

Kann ich mich auf eine Voll­zeit­stel­le bewer­ben, obwohl ich Teil­zeit arbei­ten möch­te?

Unse­re Stel­len sind grund­sätz­lich alle teil­zeit­ge­eig­net. Dem­nach ist eine Bewer­bung in Teil­zeit auch auf Voll­zeit­stel­len mög­lich. Soll­te eine Stel­le nicht teil­zeit­ge­eig­net sein, fehlt die Teil­zeit­eig­nung im Aus­schrei­bungs­text.

Wie wer­den das Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz und die euro­päi­sche Ent­gelt­trans­pa­renz­richt­li­nie beim Land­kreis Lüne­burg umge­setzt?

Das Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz und die euro­päi­sche Ent­gelt­trans­pa­renz­richt­li­nie sol­len für mehr Trans­pa­renz bei der Bezah­lung sor­gen. Ziel ist es, glei­che Bezah­lung für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit zu för­dern und bestehen­de Ent­gelt­un­ter­schie­de, ins­be­son­de­re zwi­schen Frau­en und Män­nern, abzu­bau­en. Dies gilt glei­cher­ma­ßen für pri­va­te wie öffent­li­che Arbeit­ge­ber.

Durch den Tarif­ver­trag und die dar­in ent­hal­te­ne Ent­gelt­ord­nung erfolgt die Bezah­lung beim Land­kreis Lüne­burg nicht indi­vi­du­ell, son­dern anhand von kon­kre­ten Kri­te­ri­en. Ein Arbeits­platz wird unter Berück­sich­ti­gung der Ent­gelt­ord­nung bewer­tet und einer kon­kre­ten Ent­gelt­grup­pe zuge­ord­net. Jede Per­son, unab­hän­gig von indi­vi­du­el­len Merk­ma­len oder per­sön­li­chen Hin­ter­grün­den, die die­sen Arbeits­platz besetzt, bekommt die glei­che Ent­gelt­grup­pe.

Die kon­kre­ten Wer­te der Ent­gelt­grup­pen kön­nen der Ent­gelt­ta­bel­le (Anla­ge A TVöD) ent­nom­men wer­den.

Die indi­vi­du­el­le Stu­fen­zu­ord­nung erfolgt nach § 16 Abs. 2 TVöD. Wir prü­fen im Rah­men der Ein­stel­lung, ob vor­he­ri­ge Tätig­kei­ten ange­rech­net wer­den kön­nen und ob wir Sie somit einer höhe­ren Stu­fe, als der Ein­stiegs­stu­fe, zuord­nen kön­nen.

Nach Ihrer Ein­stel­lung wird die jeweils nächs­te Stu­fe nach fol­gen­den Zei­ten einer unun­ter­bro­che­nen Tätig­keit inner­halb der­sel­ben Ent­gelt­grup­pe (Stu­fen­lauf­zeit) erreicht:

  • Stu­fe 2 nach einem Jahr in Stu­fe 1,
  • Stu­fe 3 nach zwei Jah­ren in Stu­fe 2,
  • Stu­fe 4 nach drei Jah­ren in Stu­fe 3,
  • Stu­fe 5 nach vier Jah­ren in Stu­fe 4 und
  • Stu­fe 6 nach fünf Jah­ren in Stu­fe 5.

Die Stu­fen­lauf­zei­ten sind eben­falls im Tarif­ver­trag, näm­lich in § 16 Abs. 3 TVöD fest­ge­legt.

In eine höhe­re Ent­gelt­grup­pe kön­nen Sie kom­men, wenn Sie sich auf eine ent­spre­chend höher­wer­ti­ge Tätig­keit intern bewer­ben oder Ihre Stel­le höher bewer­tet wird.

Bewer­bung

Wie kann ich mehr über die Auf­ga­ben einer Stel­le erfah­ren, die mich inter­es­siert?

In der jewei­li­gen Stel­len­aus­schrei­bung ist eine Ansprech­per­son genannt, die Fra­gen zum Auf­ga­ben­ge­biet beant­wor­ten kann. Die­se Per­son kön­nen Sie ger­ne anru­fen, um mehr über die Auf­ga­ben, das Team, den Arbeits­ort usw. zu erfah­ren. Für ein even­tu­ell fol­gen­des Bewer­bungs­ge­spräch ist es eben­falls vor­teil­haft, wenn Sie sich vor­her tele­fo­nisch über die Stel­le infor­miert haben. Neh­men Sie das Ange­bot inso­fern ger­ne wahr!

Bis wann kann ich mich bewer­ben?

In der jewei­li­gen Stel­len­aus­schrei­bung ist die Bewer­bungs­frist benannt. Soll­te die Frist ein­mal knapp abge­lau­fen sein, kön­nen Sie sich ger­ne bei uns mel­den und erfra­gen, ob eine Bewer­bung noch berück­sich­tigt wer­den kann. Sofern das Aus­wahl­ver­fah­ren noch nicht fort­ge­schrit­ten ist, kön­nen wir Ihre Bewer­bung ggf. noch ein­be­zie­hen.

In wel­cher Form bewer­be ich mich am Bes­ten?

Es wäre toll, wenn Sie sich über unser Online-Bewer­bungs­por­tal bewer­ben. Dann ist eine Ver­ar­bei­tung Ihrer Bewer­bung am Ein­fachs­ten. Soll­te dies in Ein­zel­fäl­len nicht mög­lich sein, kön­nen Sie sich auch per E‑Mail oder Post bei uns bewer­ben.

Wie fül­le ich das Bewer­bungs­for­mu­lar aus?

Für das Aus­fül­len des Bewer­bungs­for­mu­lars gibt es drei Mög­lich­kei­ten:

1. Sie kön­nen Ihren Lebens­lauf und Ihre Bewer­bungs­un­ter­la­gen von einem KI-Tool aus­le­sen las­sen. Auf die­se Wei­se wer­den die vor­ge­schrie­be­nen Fel­der unse­res Bewer­ber­ma­nage­ments anhand Ihrer Daten vor­aus­ge­füllt. Sie müs­sen dann nur noch ein­mal kon­trol­lie­ren, ob alles kor­rekt über­nom­men wur­de. Soll­ten Sie auch ein Anschrei­ben bei­fü­gen, müs­sen Sie das ent­spre­chen­de Feld im Bewer­bungs­for­mu­lar nicht aus­fül­len.

2. Sie fügen Ihren voll­stän­di­gen Lebens­lauf der Bewer­bung bei. Es ist dann nicht erfor­der­lich, alle Fel­der im Bewer­bungs­for­mu­lar (bspw. zu vor­he­ri­gen Arbeits­sta­tio­nen) aus­zu­fül­len, wenn die­se dem Lebens­lauf ent­nom­men wer­den kön­nen. Soll­ten Sie auch ein Anschrei­ben bei­fü­gen, müs­sen Sie das ent­spre­chen­de Feld im Bewer­bungs­for­mu­lar eben­falls nicht aus­fül­len.

3. Sie fül­len das Bewer­bungs­for­mu­lar voll­stän­dig aus. In die­sem Fall kön­nen Sie dar­auf ver­zich­ten, der Bewer­bung einen Lebens­lauf und ein Anschrei­ben bei­zu­fü­gen.

Wel­che Unter­la­gen soll­te ich mei­ner Bewer­bung bei­fü­gen?

Sofern Sie das Bewer­bungs­for­mu­lar nicht voll­stän­dig aus­ge­füllt haben, soll­ten Sie Ihrer Bewer­bung einen Lebens­lauf bei­fü­gen. Wich­tig sind für uns zudem die Nach­wei­se über Ihre Abschlüs­se (Aus­bil­dungs­zeug­nis, Bache­lor­ur­kun­de etc.) sowie Arbeits­zeug­nis­se oder dienst­li­che Beur­tei­lun­gen (mög­lichst voll­stän­dig).

Kann ich den Bewer­bungs­pro­zess pau­sie­ren?

Ja, es ist mög­lich die Bewer­bung wäh­rend des Erfas­sungs­pro­zes­ses zu pau­sie­ren. Hier­zu müs­sen Sie Ihre E‑Mail Adres­se ange­ben und ein Pass­wort ver­ge­ben. Anschlie­ßend bekom­men Sie einen Link zuge­schickt, über den Sie Ihre Bewer­bungs­un­ter­la­gen zu einem spä­te­ren Zeit­punkt ver­voll­stän­di­gen kön­nen. Dies ist aller­dings nur im Rah­men der Bewer­bungs­frist mög­lich.

Kann ich nach dem Absen­den noch Ände­run­gen vor­neh­men?

Nein, es ist nicht mög­lich, die Bewer­bung nach dem Absen­den noch zu ändern. Soll­ten Sie noch etwas ändern wol­len, kön­nen Sie uns aber ger­ne eine E‑Mail schreiben. Wir kön­nen die Ände­run­gen bzw. Ergän­zun­gen für Sie vor­neh­men.

Bekom­me ich eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung?

Ja, nach­dem Sie Ihre Bewer­bung abge­schickt haben, bekom­men Sie eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung. In der Regel ist hier auch schon der Ter­min für die Vor­stel­lungs­ge­sprä­che genannt. Die­sen Ter­min kön­nen Sie sich ger­ne schon ein­mal frei hal­ten.

Kann ich mich auf meh­re­re Stel­len gleich­zei­tig bewer­ben?

Ja, wenn Sie Inter­es­se an meh­re­ren Stel­len haben, kön­nen Sie sich auch ger­ne auf meh­re­re Stel­len bewer­ben. Bit­te fül­len Sie das Bewer­bungs­for­mu­lar in die­sem Fall mehr­fach aus oder schrei­ben Sie uns eine E‑Mail. Wir kön­nen Ihre Bewer­bung in wei­te­re Ver­fah­ren kopie­ren.

Kann ich mich initia­tiv bewer­ben?

Ja, Sie kön­nen sich ger­ne jeder­zeit initia­tiv bei uns bewer­ben.

Was pas­siert mit mei­ner Initia­tiv­be­wer­bung?

Nach Ein­gang Ihrer Initia­tiv­be­wer­bung erhal­ten Sie eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung und Ihre Unter­la­gen wer­den von uns gesich­tet. Sofern Ihnen eine Beschäf­ti­gungs­mög­lich­keit ange­bo­ten wer­den kann, wer­den Sie zu gege­be­ner Zeit unauf­ge­for­dert von uns kon­tak­tiert. So kann es bei­spiels­wei­se sein, dass Ihnen Infor­ma­tio­nen zu aktu­el­len Stel­len­aus­schrei­bun­gen oder ein kon­kre­tes Stel­len­an­ge­bot zuge­sandt wird oder wir Sie anru­fen.
Auch wenn wir uns als Arbeit­ge­ber sehr über die zahl­rei­chen Bewer­bun­gen freu­en, führt dies mit­un­ter dazu, dass nicht immer alle Initia­tiv­be­wer­bun­gen berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Wir emp­feh­len daher, dass Sie sich bei einer für Sie pas­sen­den Stel­len­aus­schrei­bung expli­zit erneut auf die­se Stel­le bewer­ben. Ger­ne kön­nen Sie im Rah­men die­ser Bewer­bung auf die bereits im Rah­men der Initia­tiv­be­wer­bung über­sand­ten Unter­la­gen zu ver­wei­sen.
Um kei­ne unse­rer Stel­len­aus­schrei­bun­gen zu ver­pas­sen, mel­den Sie sich ger­ne zu unse­rem Job-News­let­ter an.

An wen kann ich mich bei Fra­gen wen­den?

Grund­sätz­lich kön­nen Sie sich bei Fra­gen an alle genann­ten Ansprech­per­so­nen wen­den. In den Stel­len­aus­schrei­bun­gen ist die zustän­di­ge Per­son aus dem Per­so­nal­ser­vice ange­ge­ben, die Fra­gen zum Aus­wahl­ver­fah­ren beant­wor­ten kann. Außer­dem wird eine Per­son aus dem ent­spre­chen­de Fach­dienst benannt, die Fra­gen zum Auf­ga­ben­ge­biet beant­wor­ten kann. Rufen Sie die genann­ten Per­so­nen ger­ne an!

Was mache ich, wenn die Online-Bewer­bung nicht funk­tio­niert?

Es kann immer mal vor­kom­men, dass das Sys­tem kurz­zei­tig nicht funk­tio­niert. Ver­su­chen Sie es ent­we­der zu einem spä­te­ren Zeit­punkt noch ein­mal oder mel­den Sie sich ger­ne bei uns, wir hel­fen Ihnen wei­ter.

Aus­wahl­ver­fah­ren

Was pas­siert nach Ein­gang mei­ner Bewer­bung?

Nach Ein­gang Ihrer Bewer­bung erhal­ten Sie zunächst eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung per E‑Mail. Anschlie­ßend prü­fen wir Ihre Bewer­bung sorg­fäl­tig und glei­chen die­se mit den Anfor­de­run­gen der aus­ge­schrie­be­nen Stel­le ab. Wenn Ihr Pro­fil gut zu uns passt, laden wir Sie zu einem Vor­stel­lungs­ge­spräch ein.
Auf­grund der Viel­zahl an Bewer­bun­gen sowie begrenz­ter Res­sour­cen kann es pas­sie­ren, dass Sie nicht zu einem per­sön­li­chen Gespräch ein­ge­la­den wer­den. Wir bit­ten um Ver­ständ­nis, dass wir nicht allen Bewer­ben­den eine Ein­la­dung zu einem Vor­stel­lungs­ge­spräch zusen­den kön­nen und daher eine Vor­auswahl tref­fen müs­sen. Die­se Ent­schei­dung stellt aus­drück­lich kei­ne nega­ti­ve Bewer­tung Ihrer Per­son oder Fähig­kei­ten dar. Bewer­ben Sie sich in einem sol­chen Fall ger­ne erneut, wenn eine wei­te­re pas­sen­de Stel­le dabei ist.
Damit Sie über den aktu­el­len Stand Ihrer Bewer­bung infor­miert sind, bekommt jede Per­son von uns eine ent­spre­chen­de Rück­mel­dung am Ende des Ver­fah­rens.

Wo kann ich beim Vor­stel­lungs­ge­spräch par­ken?

Je nach­dem, wo das Vor­stel­lungs­ge­spräch statt­fin­det, sind die Park­mög­lich­kei­ten ganz unter­schied­lich:

  • Sitz der Haupt­ver­wal­tung (Auf dem Michae­lis­klos­ter): Es sind weni­ge Park­mög­lich­kei­ten direkt vor dem Gebäu­de vor­han­den. Ansons­ten kön­nen Sie im nahe­ge­le­ge­nen Park­haus am Graal­wall par­ken.
  • Außen­stel­le in der Kon­rad-Zuse-Allee: Es sind weni­ge Park­plät­ze neben dem Gebäu­de vor­han­den. Ansons­ten kön­nen Sie im nahe­ge­le­ge­nen Park­haus Lüne­park par­ken.
  • Soll­ten Sie an ande­ren Außen­stel­len der Kreis­ver­wal­tung zu einem Vor­stel­lungs­ge­spräch ein­ge­la­den wer­den, kön­nen die an den jewei­li­gen Gebäu­den vor­han­de­nen Park­plät­ze genutzt wer­den.

Bekom­me ich für das Vor­stel­lungs­ge­spräch anfal­len­de Kos­ten erstat­tet?

Even­tu­ell anfal­len­de Kos­ten (z. B. Fahrt­kos­ten), die Ihnen durch die Teil­nah­me am Vor­stel­lungs­ge­spräch ent­ste­hen, kön­nen lei­der nicht erstat­tet wer­den.

Wie soll­te ich mich für das Vor­stel­lungs­ge­spräch klei­den?

Wäh­len Sie ein Out­fit, in dem Sie sich wohl­füh­len und das zum Job passt. In den meis­ten Fäl­len ist ein gepfleg­ter, dem Anlass ange­mes­se­ner Stil eine gute Wahl – nicht unbe­dingt for­mell, aber pro­fes­sio­nell. Wenn Sie unsi­cher sind, dür­fen Sie sich ger­ne vor­ab bei uns erkun­di­gen. Uns ist vor allem wich­tig, dass Sie authen­tisch auf­tre­ten und sich ganz auf das Gespräch kon­zen­trie­ren kön­nen.

Was ist, wenn ich am Ter­min des Vor­stel­lungs­ge­sprä­ches ver­hin­dert bin?

In den meis­ten Fäl­len kön­nen wir Ihnen lei­der kei­nen Alter­na­tiv­ter­min anbie­ten. Da die Ter­min­pla­nung von vie­len Fak­to­ren beein­flusst wird (z.B. ver­schie­de­ne Teil­neh­men­de), ist es schwie­rig, wei­te­re Ter­mi­ne zu ermög­li­chen. Wir kön­nen das Vor­stel­lungs­ge­spräch aber auch jeder­zeit Online durch­füh­ren.
Soll­te Ihnen der Ter­min den­noch nicht pas­sen, Sie aber wei­ter­hin Inter­es­se an der zu beset­zen­den Stel­le haben, sagen Sie bit­te nicht ein­fach ab, son­dern tei­len Sie uns dies bit­te mit. Manch­mal ergibt sich zu einem spä­te­ren Zeit­punkt doch noch ein Alter­na­tiv­ter­min.

Wer nimmt an den Vor­stel­lungs­ge­sprä­chen teil?

Das Aus­wahl­gre­mi­um bei den Vor­stel­lungs­ge­sprä­chen besteht grund­sätz­lich aus den fol­gen­den Per­so­nen:

  • direk­te Füh­rungs­kraft der zu beset­zen­den Stel­le
  • ggf. die nächst­hö­he­re Füh­rungs­kraft des jewei­li­gen Bereichs
  • Vertreter/in des Per­so­nal­ra­tes
  • Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung (bei Bedarf)
  • Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­te (bei Bedarf)
  • ver­fah­rens­ver­ant­wort­li­che Per­son aus dem Per­so­nal­ser­vice

Wann wer­de ich über den Stand mei­ner Bewer­bung bzw. das wei­te­re Aus­wahl­ver­fah­ren infor­miert?

In der Regel erhal­ten Sie nach Ablauf der Bewer­bungs­frist inner­halb von zwei bis drei Wochen eine Rück­mel­dung, ob Sie im wei­te­ren Ver­fah­ren berück­sich­tigt wer­den konn­ten.

Die Vor­stel­lungs­ge­sprä­che fin­den übli­cher­wei­se etwa drei bis vier Wochen nach Ende der Bewer­bungs­frist statt. Der vor­ge­se­he­ne Ter­min wird Ihnen bereits in der Ein­gangs­be­stä­ti­gung Ihrer Bewer­bung mit­ge­teilt.

Am Ende des Aus­wahl­pro­zes­ses erhal­ten alle Bewer­ben­den eine abschlie­ßen­de Rück­mel­dung.

Wie lau­fen die Vor­stel­lungs­ge­sprä­che ab?

Unse­re Vor­stel­lungs­ge­sprä­che fol­gen in der Regel einem klar struk­tu­rier­ten Ablauf, damit alle Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber fai­re und ver­gleich­ba­re Bedin­gun­gen haben.

Zu Beginn des Gesprächs begrü­ßen wir Sie und stel­len Ihnen die Mit­glie­der des Aus­wahl­gre­mi­ums vor. Anschlie­ßend füh­ren wir ein soge­nann­tes struk­tu­rier­tes Inter­view durch. Das bedeu­tet, dass allen Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten die glei­chen Fra­gen gestellt wer­den. So kön­nen wir die Ant­wor­ten bes­ser ver­glei­chen und eine mög­lichst objek­ti­ve Aus­wahl tref­fen.

Je nach Stel­le kann es außer­dem vor­kom­men, dass Sie im Vor­feld eine Auf­ga­be erhal­ten, die Sie zu Hau­se oder hier vor Ort bear­bei­ten sol­len. Die Ergeb­nis­se stel­len Sie dann im Gespräch vor.

Zum Abschluss des Vor­stel­lungs­ge­sprächs haben Sie selbst­ver­ständ­lich die Mög­lich­keit, eige­ne Fra­gen zu stel­len. Oft ergibt sich dar­über hin­aus noch ein kur­zer, locke­rer Aus­tausch, in dem Sie uns und die Tätig­keit bes­ser ken­nen­ler­nen kön­nen.

Wun­dern Sie sich nicht: Wäh­rend des Gesprä­ches schrei­ben wir Ihre Ant­wor­ten mit. Auch dies dient einer bes­se­ren Ver­gleich­bar­keit und der Doku­men­ta­ti­on des Ver­fah­rens.

Wer­den die Vor­stel­lungs­ge­sprä­che digi­tal oder in Prä­senz durch­ge­führt?

Grund­sätz­lich fin­den unse­re Vor­stel­lungs­ge­sprä­che in Prä­senz statt, da uns das per­sön­li­che Ken­nen­ler­nen beson­ders wich­tig ist.
Soll­te es Ihnen jedoch nicht mög­lich sein, zum Ter­min anzu­rei­sen, bie­ten wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich auch die Mög­lich­keit, das Gespräch digi­tal durch­zu­füh­ren. Mel­den Sie sich hier­für ein­fach kurz bei uns!

Wie berei­te ich mich auf das Vor­stel­lungs­ge­spräch vor?

Eine gute Vor­be­rei­tung hilft Ihnen, sicher und sou­ve­rän in das Vor­stel­lungs­ge­spräch zu gehen.

Infor­mie­ren Sie sich vor­ab über die Kreis­ver­wal­tung, den Auf­ga­ben­be­reich der aus­ge­schrie­be­nen Stel­le und über den ent­spre­chen­den Fach­dienst. Hier emp­fiehlt es sich, die Stel­len­aus­schrei­bung zu lesen und die dort ange­ge­be­ne Ansprech­per­son ein­mal anzu­ru­fen. Über­le­gen Sie außer­dem, war­um Sie sich für die Posi­ti­on inter­es­sie­ren und wel­che Erfah­run­gen und Stär­ken Sie mit­brin­gen.

Wie lan­ge dau­ert es von der Bewer­bung bis zur Zusa­ge?

In der Regel fin­den die Vor­stel­lungs­ge­sprä­che drei bis vier Wochen nach Ende der Bewer­bungs­frist statt. Direkt nach den Gesprä­chen trifft die Aus­wahl­kom­mis­si­on ihre Ent­schei­dung. Die­se wird anschlie­ßend dem Per­so­nal­rat zur Zustim­mung vor­ge­legt, was inner­halb von ein bis zwei Wochen mög­lich ist. Im Anschluss dar­an kön­nen wir Ihnen eine ver­bind­li­che Rück­mel­dung geben.

Vom Bewer­bungs­ein­gang bis zur fina­len Rück­mel­dung dau­ert das Ver­fah­ren daher in der Regel vier bis sechs Wochen. Wir sind jedoch bemüht, Ihnen so schnell wie mög­lich eine Rück­mel­dung zu geben.

Wie lan­ge dau­ert ein Vor­stel­lungs­ge­spräch?

Die Dau­er der Vor­stel­lungs­ge­sprä­che hängt bei uns von der jewei­li­gen Stel­le ab. In der Regel dau­ern die Gesprä­che zwi­schen 30 und 45 Minu­ten. Den genau­en Zeit­rah­men tei­len wir Ihnen bereits in der Ein­la­dung zum Gespräch mit.

Wer­den Assess­ment-Cen­ter durch­ge­führt?

Ver­ein­zelt fin­den bei uns Assess­ment-Cen­ter statt, ins­be­son­de­re bei höher­wer­ti­gen Stel­len oder im Aus­bil­dungs­be­reich. Ob ein Assess­ment-Cen­ter Teil des Aus­wahl­ver­fah­rens ist, wird Ihnen im Vor­feld selbst­ver­ständ­lich mit­ge­teilt.

In man­chen Fäl­len ist auch nur eine fach­li­che Auf­ga­be vor­zu­be­rei­ten, die Sie im Gespräch vor­stel­len.

Habe ich im Vor­stel­lungs­ge­spräch die Mög­lich­keit eige­ne Fra­gen zu stel­len?

Ja, selbst­ver­ständ­lich! Am Ende des Vor­stel­lungs­ge­sprächs gibt es immer Zeit für Ihre Fra­gen. So haben Sie die Gele­gen­heit, mehr über die Auf­ga­ben­be­rei­che, die Kreis­ver­wal­tung als Arbeit­ge­ber bzw. Dienst­herr oder alles Wei­te­re, was Sie inter­es­siert, zu erfah­ren.

Muss ich etwas zum Vor­stel­lungs­ge­spräch mit­brin­gen?

Für das Vor­stel­lungs­ge­spräch müs­sen Sie in der Regel nichts mit­brin­gen.

Falls wir im Vor­feld spe­zi­el­le Unter­la­gen oder Nach­wei­se von Ihnen benö­ti­gen, tei­len wir Ihnen dies recht­zei­tig in der Ein­la­dung mit. Ansons­ten reicht es, wenn Sie per­sön­lich und vor­be­rei­tet erschei­nen, um Ihre Erfah­run­gen und Ihre Moti­va­ti­on im Gespräch zu prä­sen­tie­ren.

Ein­stel­lung

Wann bekom­me ich Bescheid, ob ich eine Zusa­ge erhal­te?

Direkt nach den Vor­stel­lungs­ge­sprä­chen trifft die Aus­wahl­kom­mis­si­on ihre Ent­schei­dung. Die­se wird anschlie­ßend dem Per­so­nal­rat zur Zustim­mung vor­ge­legt, was inner­halb von ein bis zwei Wochen mög­lich ist. Im Anschluss dar­an kön­nen wir Ihnen eine ver­bind­li­che Zusa­ge geben.

Wann kann ich bei mei­nem aktu­el­len Arbeit­ge­ber kün­di­gen?

Sobald Sie eine schrift­li­che Ein­stel­lungs­zu­sa­ge von uns erhal­ten haben, kön­nen Sie Ihre Kün­di­gung beim bis­he­ri­gen Arbeit­ge­ber pro­blem­los aus­spre­chen.

Vie­le Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber zie­hen es jedoch vor, mit der Kün­di­gung bis zur Unter­zeich­nung des Arbeits­ver­trags zu war­ten. Sie kön­nen selbst ent­schei­den, wel­cher Zeit­punkt für Sie am bes­ten ist. Für uns gilt: Mit der schrift­li­chen Ein­stel­lungs­zu­sa­ge ist alles recht­lich abge­si­chert.

Wann bekom­me ich den Arbeits­ver­trag?

Sobald wir von Ihnen eben­falls eine ver­bind­li­che Zusa­ge für die Stel­le erhal­ten haben, ver­ein­ba­ren wir einen Ter­min zur Unter­zeich­nung des Arbeits­ver­trags und berei­ten die­sen vor.

Bei die­sem Ter­min bespre­chen wir den Ver­trag gemein­sam und gehen alle wich­ti­gen Punk­te durch. Sie haben dann die Mög­lich­keit, den Ver­trag direkt vor Ort zu unter­schrei­ben oder ihn, falls gewünscht, zunächst in Ruhe zu Hau­se durch­zu­le­sen. Soll­ten Sie nicht per­sön­lich vor­bei­kom­men kön­nen, sen­den wir Ihnen den Arbeits­ver­trag selbst­ver­ständ­lich auch auf dem Post­weg zu.

Wel­che Doku­men­te benö­ti­ge ich für die Ein­stel­lung?

Wel­che Unter­la­gen für die Ein­stel­lung benö­tigt wer­den, tei­len wir Ihnen recht­zei­tig im Vor­feld des Ter­mins zur Ver­trags­un­ter­zeich­nung mit. In der Regel benö­ti­gen wir fol­gen­de Unter­la­gen:

  • Per­so­nal­bo­gen (wird Ihnen zur Ver­fü­gung gestellt)
  • ein­fa­ches (ggf. erwei­ter­tes) Füh­rungs­zeug­nis
  • ggf. Nach­weis über eine bestehen­de oder frü­he­re zusätz­li­che Alters- und Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung (z. B. VBL)
  • ggf. Nach­weis über eine Eltern­ei­gen­schaft (z. B. ein­fa­che Kopie der Geburts­ur­kun­de des Kin­des bzw. der Kin­der)

Benö­ti­ge ich ein ein­fa­ches oder erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis?

In den meis­ten Fäl­len genügt ein ein­fa­ches Füh­rungs­zeug­nis, das Sie bequem online über das Por­tal des Bun­des­amts für Jus­tiz oder per­sön­lich im Bür­ger­bü­ro Ihres Wohn­or­tes bean­tra­gen kön­nen. Für Tätig­kei­ten in der Kin­der- und Jugend­hil­fe oder bei sons­ti­ger beruf­li­cher bzw. ehren­amt­li­cher Beauf­sich­ti­gung, Betreu­ung, Erzie­hung oder Aus­bil­dung von Min­der­jäh­ri­gen ist ein erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis erfor­der­lich.

Ob ein ein­fa­ches oder erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis not­wen­dig ist, tei­len wir Ihnen im Rah­men des Ein­stel­lungs­pro­zes­ses recht­zei­tig mit. Für die Bean­tra­gung eines erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­ses erhal­ten Sie von uns ein ent­spre­chen­des Vor­la­ge­schrei­ben. Das ein­fa­che Füh­rungs­zeug­nis kön­nen Sie hin­ge­gen selbst ohne Vor­la­ge­schrei­ben bean­tra­gen. Nach Vor­la­ge des Nach­wei­ses (z. B. Quit­tung) für die Bean­tra­gung des Füh­rungs­zeug­nis­ses erstat­ten wir Ihnen gern die anfal­len­den Gebüh­ren.

Bit­te beach­ten Sie: Füh­rungs­zeug­nis­se, die jün­ger als sechs Mona­te sind, kön­nen Sie direkt ein­rei­chen. Ist Ihr Füh­rungs­zeug­nis älter, benö­ti­gen wir ein neu­es.

Wann star­te ich nach der Zusa­ge zu arbei­ten?

Ihr kon­kre­tes Start­da­tum bei uns rich­tet sich zum einen danach, wann die Stel­le frei wird. Zum ande­ren kommt es natür­lich dar­auf an, wann Sie bei uns star­ten kön­nen, z.B. auf­grund Ihrer Kün­di­gungs­fris­ten bzw. ande­rer per­sön­li­cher Belan­ge. Gemein­sam stim­men wir einen Ter­min ab, der für Sie und für uns passt.

Ist eine Hos­pi­ta­ti­on oder ein Ken­nen­ler­nen des Teams vor­ab mög­lich?

Ja, in vie­len Fäl­len ist eine Hos­pi­ta­ti­on oder ein Ken­nen­ler­nen des Teams vor­ab mög­lich. So kön­nen Sie sich einen direk­ten Ein­druck von den Auf­ga­ben und der Arbeits­at­mo­sphä­re ver­schaf­fen. Ob und in wel­chem Umfang dies mög­lich ist, stim­men wir indi­vi­du­ell mit Ihnen ab.

In wel­che Stu­fe wer­de ich ein­grup­piert?

Die Ein­grup­pie­rung und Stu­fen­zu­ord­nung rich­tet sich danach, ob Sie zuvor bereits Tätig­kei­ten aus­ge­übt haben, die nach § 16 Abs. 2 TVöD VKA anre­chen­bar sind. Die kon­kre­te Stu­fe tei­len wir Ihnen zusam­men mit der Ein­stel­lungs­zu­sa­ge mit. Wenn Sie zuvor bereits bei einem Arbeit­ge­ber des öffent­li­chen Diens­tes tätig waren, über­neh­men wir Ihre dort erwor­be­ne Stu­fe.

Kar­rie­re­chan­cen für inter­na­tio­na­le Fach­kräf­te

Wel­ches Sprach­ni­veau ist erfor­der­lich?

Für eine Tätig­keit beim Land­kreis sind gute Deutsch­kennt­nis­se wich­tig, damit Sie Ihre Auf­ga­ben sicher aus­füh­ren kön­nen. In der Regel wird ein Sprach­ni­veau von B2 des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Refe­renz­rah­mens (GER) emp­foh­len. Je nach Tätig­keit kön­nen auch höhe­re Sprach­kennt­nis­se erfor­der­lich sein.

Falls Sie noch unsi­cher sind, bera­ten wir Sie ger­ne indi­vi­du­ell. Eine wei­te­re Mög­lich­keit ist, zunächst in einer Posi­ti­on zu star­ten, die viel­leicht nicht genau Ihrem Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­ab­schluss ent­spricht. Dort sind die Auf­ga­ben mög­li­cher­wei­se etwas weni­ger kom­plex und kön­nen auch mit noch nicht per­fek­ten Deutsch­kennt­nis­sen bewäl­tigt wer­den. Gleich­zei­tig haben Sie so die Chan­ce, Ihre Fähig­kei­ten wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, Ihre Deutsch­kennt­nis­se zu ver­bes­sern und spä­ter auch höher­wer­ti­ge Auf­ga­ben zu über­neh­men. Wir beglei­ten und unter­stüt­zen Sie auf die­sem Weg ger­ne!

Was ist zu beach­ten, wenn ich mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund beim Land­kreis arbei­ten möch­te?

Wir hei­ßen Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund aus­drück­lich will­kom­men und freu­en uns über Bewer­bun­gen von Fach­kräf­ten mit unter­schied­li­chen Lebens­we­gen. Grund­sätz­lich benö­ti­gen Sie die fach­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen, die in der Stel­len­aus­schrei­bung genannt sind, zum Bei­spiel bestimm­te Aus­bil­dun­gen, Stu­di­en­ab­schlüs­se oder Berufs­er­fah­run­gen.

Wenn Sie Ihren Abschluss im Aus­land erwor­ben haben, soll­te die­ser in Deutsch­land aner­kannt sein. Zudem ist für die Auf­nah­me einer Tätig­keit beim Land­kreis eine gül­ti­ge Arbeits­er­laub­nis erfor­der­lich. Idea­ler­wei­se leben Sie bereits in Deutsch­land, sodass Sie die Stel­le direkt antre­ten kön­nen.

Soll­ten ein­zel­ne Kri­te­ri­en noch nicht voll­stän­dig erfüllt sein, prü­fen wir ger­ne gemein­sam, wel­che Ein­stiegs­mög­lich­kei­ten für Sie geeig­net sind. So kön­nen Sie sich wei­ter­ent­wi­ckeln, Ihre Deutsch­kennt­nis­se und fach­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen aus­bau­en und lang­fris­tig auch höher­wer­ti­ge Auf­ga­ben über­neh­men.

Kann ich mich mit einem aus­län­di­schen Abschluss bewer­ben?

Wenn Sie Ihren Abschluss im Aus­land erwor­ben haben, kön­nen Sie sich selbst­ver­ständ­lich bei uns bewer­ben. Damit wir Ihre Qua­li­fi­ka­ti­on rich­tig ein­schät­zen kön­nen, benö­ti­gen wir eine offi­zi­el­le Aner­ken­nung oder Bewer­tung Ihres Abschlus­ses in Deutsch­land.

Zudem ist für die Auf­nah­me einer Tätig­keit beim Land­kreis eine gül­ti­ge Arbeits­er­laub­nis erfor­der­lich. Idea­ler­wei­se leben Sie bereits in Deutsch­land, sodass Sie die Stel­le direkt antre­ten kön­nen.

Auch hier gilt: Soll­ten ein­zel­ne Anfor­de­run­gen noch nicht voll­stän­dig aner­kannt sein, gibt es oft alter­na­ti­ve Ein­stiegs­mög­lich­kei­ten, bei denen Sie prak­ti­sche Erfah­rung sam­meln und Ihre Qua­li­fi­ka­tio­nen wei­ter aus­bau­en kön­nen. Wir unter­stüt­zen Sie ger­ne bei allen Schrit­ten, damit Sie Ihre Kar­rie­re bei uns star­ten kön­nen.

Wie kann ich mei­nen aus­län­di­schen Stu­di­en- oder Berufs­ab­schluss aner­ken­nen las­sen?

Wenn Sie Ihren Stu­di­en- oder Berufs­ab­schluss im Aus­land erwor­ben haben, muss die­ser in Deutsch­land aner­kannt wer­den, damit wir Ihre Qua­li­fi­ka­ti­on für die Tätig­keit beim Land­kreis kor­rekt ein­schät­zen kön­nen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Aner­ken­nung fin­den Sie z. B. hier.

Benö­ti­ge ich eine Arbeits­er­laub­nis?

Ja, für eine Tätig­keit beim Land­kreis ist eine gül­ti­ge Arbeits­er­laub­nis erfor­der­lich. Sie stellt sicher, dass Sie recht­lich in Deutsch­land arbei­ten dür­fen.

Kann ich mich ohne dau­er­haf­tes Auf­ent­halts­recht bewer­ben?

Ja, grund­sätz­lich kön­nen Sie sich auch bewer­ben, wenn Sie noch kein dau­er­haf­tes Auf­ent­halts­recht in Deutsch­land besit­zen. Wich­tig ist, dass Sie eine gül­ti­ge Arbeits­er­laub­nis haben oder die­se recht­zei­tig erhal­ten kön­nen, damit Sie die Tätig­keit beim Land­kreis Lüne­burg auf­neh­men dür­fen.

Kann ich mich auch mit wenig deut­scher Berufs­er­fah­rung bewer­ben?

Auch wenn Sie bis­her kei­ne oder nur wenig Berufs­er­fah­rung in Deutsch­land gesam­melt haben, freu­en wir uns über Ihre Bewer­bung. Ent­schei­dend sind Ihre fach­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen, Ihr Enga­ge­ment und Ihre Moti­va­ti­on.

Eine wei­te­re Mög­lich­keit ist, zunächst in einer Posi­ti­on zu star­ten, die viel­leicht nicht genau Ihrem Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­ab­schluss ent­spricht. Dort sind die Auf­ga­ben mög­li­cher­wei­se etwas weni­ger kom­plex und kön­nen auch mit noch nicht per­fek­ten Deutsch­kennt­nis­sen bewäl­tigt wer­den. Gleich­zei­tig haben Sie so die Chan­ce, Ihre Fähig­kei­ten wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, Ihre Deutsch­kennt­nis­se zu ver­bes­sern und spä­ter auch höher­wer­ti­ge Auf­ga­ben zu über­neh­men. Wir beglei­ten und unter­stüt­zen Sie auf die­sem Weg ger­ne!

Kann ich zunächst in einer ande­ren Posi­ti­on star­ten und mich wei­ter­qua­li­fi­zie­ren?

Ja, das ist mög­lich! Wenn Ihre Deutsch­kennt­nis­se oder bestimm­te Qua­li­fi­ka­tio­nen noch nicht voll­stän­dig den Anfor­de­run­gen der aus­ge­schrie­be­nen Stel­le ent­spre­chen, kön­nen Sie zunächst in einer pas­sen­den Posi­ti­on star­ten.

So haben Sie die Gele­gen­heit, prak­ti­sche Erfah­run­gen zu sam­meln, Ihre Fähig­kei­ten wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und Ihre Deutsch­kennt­nis­se aus­zu­bau­en. Spä­ter kön­nen Sie dann auch höher­wer­ti­ge Auf­ga­ben über­neh­men. Wir beglei­ten und unter­stüt­zen Sie ger­ne auf die­sem Weg, damit Sie lang­fris­tig erfolg­reich beim Land­kreis Lüne­burg arbei­ten kön­nen.

Wel­che Unter­la­gen benö­ti­ge ich mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund zusätz­lich?

Wenn Sie einen Migra­ti­ons­hin­ter­grund haben und Ihre Aus­bil­dung oder Ihr Stu­di­um im Aus­land absol­viert haben, brau­chen wir bestimm­te Unter­la­gen von Ihnen.

Dazu gehö­ren zum Bei­spiel:

  • Ihre aus­län­di­schen Aus­bil­dungs- oder Stu­di­en­ab­schlüs­se und deren Aner­ken­nung in Deutsch­land
  • gül­ti­ger Auf­ent­halts­ti­tel oder Arbeits­er­laub­nis.

Wenn Sie Ihren Abschluss im Aus­land erwor­ben haben, soll­te er in Deutsch­land aner­kannt wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Aner­ken­nung fin­den Sie zum Bei­spiel hier.

Arbeits­er­laub­nis und Auf­ent­halts­ti­tel erhal­ten Sie bei der Aus­län­der­be­hör­de Ihrer Stadt oder Ihres Land­krei­ses. Die für Sie zustän­di­ge Aus­län­der­be­hör­de fin­den Sie hier.

Wenn noch nicht alle Unter­la­gen vor­han­den sind, ist das kein Pro­blem. Wir prü­fen gemein­sam, wel­che Mög­lich­kei­ten es für Sie gibt. So kön­nen Sie bereits die ers­ten Schrit­te für Ihre Kar­rie­re beim Land­kreis machen, wäh­rend Sie feh­len­de Doku­men­te nach­rei­chen oder die Aner­ken­nung Ihres Abschlus­ses bean­tra­gen.

Noch Fra­gen?

Wir ste­hen ger­ne jeder­zeit für Rück­fra­gen zur Ver­fü­gung. Soll­te also noch etwas Unklar sein, scheu­en Sie nicht davor uns zu kon­tak­tie­ren!

Ansprechpersonen
Teamfoto vom Fachdienst Personalservies wärend es auf einer Treppe steht, die sieben Mitarbeiter stehen auf unterschiedlichen Stufen und schauen alle in die Kamera